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Versorgungsgesetz – Kommentare RA Schade


Gesundheitsminister Rösler kündigte auf Internistenkongress die Aufhebung der Mengenbegrenzung an

Ausgabe 03-06/11

Aufhebung der Mengenbegrenzung in unterversorgten/ überalterten Regionen verändert bisher gedeckelte Marktverhältnisse

Wer der nachdenklichen und fachkundigen Rede des ausgebildeten Arztes Dr. Rösler anlässlich des Internistenkongresses am 1. Mai 2011 in Wiesbaden gelauscht hat, kann sich jetzt unternehmerisch für die Zeit 2011 – 2020 vorbereiten.

Rösler verwies eindeutig darauf, dass es im Hausarztbereich zu einer Nicht-Nachbesetzbarkeit von Hausarztpraxen zwischen 20 und 50% der Fälle bei Praxisabgaben kommt.

Die Schlussfolgerungen von Minister und Gesetzgebung lautet:

Die Einzelpraxis ist aus Sicht der Bedürfnisse des ärztlichen Nachwuchses nicht mehr ein freiberufliches Unternehmensziel und muss durch eine organisierte Infrastruktur zum Management von angestellten Teilzeitkräften erweitert werden. Daraus ergeben sich folgende Resultat.

Mengenbegrenzung der Fallzahlen in überalterten Regionen wird kleinräumig aufgehoben

Somit sollen mehr Patienten – weniger arztzentriert – delegativ versorgt werden können. Dazu ändert man auch die bisherigen restriktiven Substitutions- und Delegationsregelungen für den Einsatz von MFA/ VERAH´s.

Der Gesetzgeber – in Form der Minister – ermuntert bisher freiberuflich, eher auf Einzelpraxen orientierte Arztgruppen, in Zukunft kooperativ die Versorgung neuartig zu gestalten.

Die Aufhebung der Mengenbegrenzung in überalterten/ kleinräumig unterversorgten Gebieten und die neuen delegativen Versorgungsstrukturen bei der Dauerbetreuung chronisch Kranker können so genutzt werden. Die bisherigen Restriktionen in der Delegation werden aufgehoben.

Direkter Wettbewerbsschutz durch RLV-Deckelung für alle zerbricht – Delegative Praxissysteme mit erweiterten Praxiszeiten ziehen Patientenströme an

Unter dem Schutz der wettbewerbsverhindernden Regelleistungsvolumen (RLV) war Ärztemangel ein Segen für etablierte Anbieter. Jeder Anbieter wusste innerlich, dass genügend Nachfrage da ist; lokale Nachfrageverschiebungen sind ausgeschlossen.

Die Abstaffelung der Vergütung bei der Behandlung weiterer Patienten ließ neue Versorgungskonzepte mit erweiterten Zeitangeboten und delegativer Versorgung wirtschaftlich uninteressant sein.

Ab durchschnittlich 1.000 Scheinen sinken die begleitenden Kostenstrukturen erheblich. Die Kosten aus Miete und Infrastruktur sind bezahlt und es bleiben als anteilige Kosten nur noch variable Kosten aus dem Bereich der Betreuung für chronisch Kranke mit anteiligem delegativem Personal, Telefon und Hausbesuchskosten.

Damit lassen sich aber auch für den Arzt die im Rahmen von Pauschalierungen unrentablen Mehrkontakte nach Vereinnahmung der Hauptpauschalen beim Erstkontakt neu strukturieren.

Jeder Arztkontakt von ca. 10 Minuten hat bei einem Durchschnitts-Stundenwert in Höhe von Euro 90,00 pro Vertragsarzt einen Kalkulationswert von Euro 15,00 bis 30,00.

Praxisassistentinnen liegen bei Euro 6,00 bis 10,00 pro 10 Minuten, ggf. inklusive Telefonaufwand, Skype-Betreuung und systematischer, größerer Hausbesuchs-Betreuungskonzeptionen.

So ergibt sich bei Aufhebung der Mengenbegrenzung bei jedem in Zukunft über 1.000 Scheinen pro Zulassung abgerechneten Patienten eine Umsatz-Rendite zwischen 50% und 70% des Scheinwertes.

Je mehr Gewinn aus Aufhebung der Mengenbegrenzung – desto höher die Chance, gut bezahlte, nicht-ärztliche und ärztliche Mitarbeiter zu gewinnen

Bei dem Kampf um die extrem geringe Menge gut motivierter Mitarbeiter wird die Gewinnsituation einer Praxis entscheidenden Einfluss haben.

Durch die Arbeitsplatz- und Vergütungsattraktivität für ärztlichen Nachwuchs und Fachkräfte wird es jetzt zu einer extremen Umschichtung im Personalbereich kommen. Sie wird der wahre Macht- und Veränderungsfaktor sein.

Schließen sich unter diesem Gesichtspunkt mehrere Haus- und Fachärzte zusammen, können sie jetzt – ohne neue Infrastrukturkosten – bestimmte Praxisstrukturen ihrer dezentralen Gemeinschaft von morgens um 6.36 Uhr bis abends um 20.20 Uhr von Montag bis Samstag geöffnet lassen.

Je mehr Patienten nach 1 oder 2 persönlichen Hauptkontakten delegativ behandelt werden können, desto höher sind der Gewinn und die Fähigkeit, gut bezahlte Mitarbeiter in einem extremen Engpassmarkt gewinnen zu können.

Es ist eine Erfolgsspirale mit extremer Dynamik, die durch diese neuen Entscheidungen des Gesundheitsministeriums, im zukünftigen Versorgungsgesetz ausgelöst wird.

Stadt-Land-Partnerschaften
Mengenbegrenzte versus unbegrenzte Standorte

Überörtliche Sozietäten sind nun auch deshalb spannend, weil man mit städtischen Kollegen diesen neu die Möglichkeit geben kann, in einem nicht mengenbegrenzten Bereich für sich Zusatzeinnahmen zu schaffen.

Der städtische Kollege kann an bestimmten Tagen die nicht mengenbegrenzten Standorte unterstützen, sei es als eingebundener Sozietätspartner, als freier Vertreter oder als Angesteller.

Die Veränderungsgeschwindigkeit steigt

Die Aufhebung der Mengenbegrenzung und die Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten schaffen ökonomische Anreize, die den bisher nicht existenten Wettbewerb über die Gewinnung von ärztlichem und nicht-ärztlichem Nachwuchs als zentralem Element beeinflusst.

Die fachübergreifende Gemeinschaft mehrerer Hausärzte mit Kardiologie, Orthopädie, Gynäkologie bringt allen einen Zuschlag von ca. Euro 35.000,00. Hinzu kommen die Anteile gemeinsam behandelter Privatpatienten, die anteiligen Einnahmen aus konsiliarischer Tätigkeit von Kollegen für alle aus der Sozietät behandelten Patienten am Krankenhaus und die Gewinne aus der Steigerung der Fallzahl.

Insgesamt dürfte dies pro Zulassung bei einer durchschnittlichen Praxis in privilegierten Gebieten zu einer Steigerung von Euro 65.000,00 bis Euro 75.000,00 führen, allerdings nur bei einer größeren, zuwendungs- und serviceorientierten, fachübergreifenden Gemeinschaft mit stationärer Vernetzung.

Einzelne älter werdende Praxisinhaber über 55 Jahre können dies nicht mehr allein bewältigen. Gleiches gilt für etablierte kleine Gemeinschaftspraxen von Ehepaaren, die bisher im Windschatten der Gesellschaft gut leben konnten.

In der Gruppe und mit vorübergehender professioneller externer Unterstützung ist dies möglich und berechenbar und schafft das Glücksgefühl, Patienten, Nachwuchs und sich selbst etwas Sinnhaftes und fair Vergütetes getan zu haben.

Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft –
so wenig gemeinsam wie nötig,
so viel allein wie möglich!

Ausgabe 03-06/11

Bei überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) stellt sich für die Beteiligten neben bedeutungsvollen rechtlichen Aspekten die Frage des Umfangs der künftigen Zusammenarbeit.

Dabei ist festzustellen, dass zwar rational im Hinblick auf gesellschaftsvertragliche Gestaltung, die Steuerbarkeit und die wirtschaftlichen Aspekte des Vorhabens gute Antworten der Berater gegeben werden können. Dennoch besteht ein darüber hinausgehendes emotionales Bedürfnis der Beteiligten, das den Hinweis auf die Rechts- und Steuernormen nicht oder zumindest nur unzureichend beantwortet.

Dieses Bedürfnis hat seinen Grund darin, dass die Beteiligten von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften häufig jahrzehntelang Einzelpraxen oder familiär geprägte Gemeinschaftspraxen betrieben haben. Sie kennen zwar ihre Kollegen für das Vorhaben. Häufig reicht die auf Stammtisch, Qualitätszirkel, Urlaubsvertretungen und sonstigen Kontakten entwickelte Sympathie jedoch nicht aus, das Vertrauen für eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft zu begründen und damit den emotionalen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Zwar weichen nach den Erfahrungen der Kanzlei Broglie, Schade & Partner GbR die Gestaltungen im Einzelfall voneinander ab, dennoch lässt sich in Bezug auf Vorhaben von überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften allgemein feststellen, dass es mit einer sorgfältigen Balance zwischen dem Gemeinsamen einerseits und dem Erhalt der Selbstständigkeit auch innerhalb der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft andererseits gelingen kann, das Vorhaben umzusetzen und – so widersprüchlich dies klingen mag – die Einzelinteressen der Beteiligten mit den übergeordneten Interessen des Gemeinsamen in Einklang zu bringen.

Im Kern hat es sich insoweit als hilfreich erwiesen, etwa einen übergeordneten Zweck der gemeinsamen Berufsausübung zu definieren, der nicht nur als Worthülse im Gesellschaftsvertrag steht, sondern von den Beteiligten auch tatsächlich gelebt wird.

Abgesehen hievon verlangen die vertragsärztlichen Normen zur Erlangung für Zuschläge ohnehin ab dem 01.07.2011 das Vorliegen eines Kooperationsgrades, der in diesem Fall nur gewährt werden kann, wenn eine hinreichende Anzahl von Patienten gemeinsam behandelt wird.

Darüber hinaus spielen gemeinsame Einnahmen und Gewinne in diesem Zusammenhang eine Rolle. Allerdings sollte für diesen Einzelaspekt eine authentische Haltung im Sinne eines Bekenntnisses zum gemeinsamen Vorhaben der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft bestehen, der gewissermaßen als „Geist der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft“ die verschiedenen Aspekte trägt.

Dennoch besteht auch innerhalb einer solchen überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft die Möglichkeit, den einzelnen Beteiligten Freiräume zu gewähren, um ihnen somit überhaupt erst eine Kooperation ohne Einengung zu ermöglichen. Dies kann sich so darstellen, dass die vorherigen Einzelpraxen oder (auch ortsgleichen) „Gemeinschaftspraxen“ nicht in das Betriebsvermögen der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft eingebracht werden, sondern lediglich in das Sonderbetriebsvermögen der jeweiligen Gesellschafter. Damit bleibt das Eigentum in den vorherigen Einzelpraxen und (ortsgleichen) Gemeinschaftspraxen den jeweiligen Inhabern zugeordnet, im Außenverhältnis erfolgt jedoch nicht zuletzt mit einem gemeinsamen Praxisschild, gemeinsamen Briefbögen und gemeinsamer Internet-Adresse eine gemeinschaftliche Teilnahme am Geschäfts- und Rechtsverkehr, ohne dass die Regelungen des Innenverhältnisses von außen erkennbar sind.

Die Einbringung in Sonderbetriebsvermögen ermöglicht die Durchführung einer weitestgehend getrennten Kostenstellenrechnung in Bezug auf die Verteilung der Gewinne und Kosten auf die vormaligen Einzel- und Gemeinschaftspraxen.

Doch auch im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters kann es diese Gestaltung ermöglichen, dass die verbleibenden Beteiligten vor Abfindungszahlungen an den ausscheidenden Beteiligten geschützt werden und zwar dergestalt, dass dieser im Wege der so genannten Realteilung sein Sonderbetriebsvermögen (also seine materiellen und immateriellen Werte einschließlich der Verwertungsrechte am Vertragsarztsitz) gewissermaßen mitnimmt und durch Gewährung einer eigenen Verwertungsmöglichkeit oder Verzicht eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes keine darüber hinausgehenden Ansprüche auf Abfindung gegenüber der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft und den verbleibenden Beteiligten erhält.

Die Erfahrung der Kanzlei Broglie, Schade & Partner GbR hat gezeigt, dass mit dieser weitestgehend auf Erhalt der Selbstständigkeit angelegten Gestaltung ein paradoxes Ergebnis erzielt wird.

Allein die Gewährung des Freiraumes – namentlich dem Erhalt der Selbstständigkeit in Bezug auf Umsätze, Kosten, Gewinne und Verwertbarkeit – können das Gemeinsame fördern und damit zu einem tatsächlichen Zusammenwachsen führen, da sie den Beteiligten keinen Zwang vermitteln, sondern ihnen die Freiheit und Entscheidung überlässt, die Kooperation zu führen, sie fortzusetzen oder sogar zu verbessern. Allein die damit verbundene Wahlmöglichkeit fördert wesentlich besser das Gelingen, als dies bei einer von vornherein auf enge Zusammenarbeit geprägten überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft der Fall sein könnte, bei der sich die Beteiligten insoweit möglicherweise zur Zusammenarbeit gezwungen sehen.

In der Arztpresse werden die verschiednen Aspekte des künftigen und schon eingetretenen Hausarztmangels durch das neue Versorgungsgesetz aktuell diskutiert.

Sicher ist, dass es zu einer Aufhebung der Fallzahlbegrenzung pro Zulassung in überaltert zu bewertenden Regionen im ländlichen Raum und sozial schwachen Stadtbereichen kommen wird.

Ferner wird die Möglichkeit gestärkt, unter Verantwortung der Hausärzte Versorgungsassistentinnen zur Entlastung gegenüber dem Patienten durch Telefon, Internet, Videobetreuung und bei Hausbesuchen einzusetzen.

Veränderungsaspekte machen Angst

All dies ist auf den ersten Blick sowohl der mit einer wohnortnahen Versorgung vertrauten Bevölkerung als aber auch den Hausärzten mit einer Einzelpraxis und tradiert zuwendungsgeprägten Patientenbetreuungsstil nicht vorstellbar.

Historie:
Der Hausarzt als Einzelunternehmer mit entlastender Arztehefrau als Abrechnungs-Finanz-Organisations- und Personal-Manager

Inzwischen ist die Hausarztfunktion vom ärztlichen Nachwuchs ein ungeliebter, gemiedener und sterbender Beruf. Schaut man sich die aktuellen Zahlen zwischen 2011 und 2020 an, so kann schon jetzt gesagt werden, dass 80% der abzugebenden Praxen nicht nachbesetzt werden können. Es existiert maximal eine Möglichkeit, 20% der frei werdenden Zulassungen im Rahmen einer Arbeitsfunktion als Angestellte/ in Teilzeit zu nutzen.

Hausarzt als Einzelunternehmer
Ein vom Nachwuchs ungeliebter, gemiedener und sterbender Beruf

= 80 % Nicht nachbesetzbare frei werdende Zulassungen
= 20 % Arbeitsbereitschaft als angestellte Vollzeit-/Teilzeit-Tätigkeit

Erforderlich:
Organisationsstruktur für angestellte Teilzeitärzte i. R. größerer, ggf. dezentraler ärztlicher freiberuflicher Einheiten

In Zahlen zwischen 2011 / 2012:
2.400 / 2.700 Hausarztabgaben p.a.
Ausgebildete hausärztliche Fachärzte = 1.100 p.a., davon 660 Frauen und 440 Männer

Die Berufs- und Lebensvorstellungen des ärztlichen Nachwuchses mit seiner neuen Rollenstruktur und Geschlechterfunktion lässt von heute auf morgen den freiberuflichen Einzelunternehmer männlicher Prägung sterben.

Erforderlich: Eine Organisationsstruktur für angestellte Teilzeitärzte im Rahmen größerer, ggf. dezentraler ärztlicher freiberuflicher Einheiten, die an Stelle von Arztfrauen auf modulartige Dienstleistungsfunktionen dauerhaft/ vorübergehend zurückgreifen können.

Die geleugneten Nachwuchs-Strukturen – keiner will mehr Hausarzt sein

In Zahlen wird es zwischen 2011 und 2020 pro Jahr zu 2.400 bis 2.700 Hausarzt-Praxisaufgaben kommen. Pro Jahr sind ausgebildet als hausärztliche Fachärzte inzwischen maximal 1.100 Ärztinnen und Ärzte, registriert in den Weiterbildungsstrukturen der Ärztekammern. Davon sind pro Jahr 660 Frauen und 440 Männer.

Diese Personen des ärztlichen Nachwuchses haben als Hausärzte die gleichen Engpässe:

Doppelte paralelle Berufstätigkeit in Ehe-/ Lebenspartnerschaft, oft mit Pendel-Struktur
Extrem enge Zeitbudgets für Beruf, Kinder, Soziales, Internet, TV-Konsum
Bindung an städtische Premiumräume mit optimalen Netzwerken/ Frühförderung/ Schul- und Universitätsstrukturen für die Kinder
Sehr gute Angestellten-Vergütungen für Ärzte bei hohem Nachfrage-Überhang nach Ärzten
Kein Interesse/ Bedarf an unternehmerischem Risiko/ Verschuldung/ Zeitaufwand als Freiberufler ohne zukünftige Verwertbarkeitsmöglichkeiten der aufgebauten Praxisstrukturen.

Externe, entlastende Managementmodule zur Organisation und Betreuung von Teilzeitärzten und Mitarbeitern

Die historische Einzelpraxis und die kleine Gemeinschaftspraxis beruhte auf dem persönlichen Engagement von – primär männlichen – Ärzten, die nachhaltige Entlastung durch ihre Ehepartner in den Bereichen Abrechnung und Personalorganisation erhielten. Wer aber die zukünftige Hausarztgeneration integrieren will, muss dies in einem Kontext tun, der primär von Teilzeit-Angestelltenfunktionen geprägt ist.

Dies kann keine Einzelpraxis leisten, sondern nur die Rechtsfiguren der dezentralen überörtlichen Sozietät bzw. des MVZ´s oder krankenhausanaloger Verwaltungsstrukturen.

KVen wollen als Management-Dienstleister auftreten

Aus diesem Grunde prüfen die KV Baden-Württemberg, der Bayerische Hausarztverband und körperschaftsnahe Institutionen als Zwischenschritt Servicedienstleistungen anzubieten, die diesen Engpass füllen sollen.

KV Baden-Württemberg entwickelt das Modell der RegioPraxisBW für den Start im Jahr 2012

Wohnortnahe Patientenversorgung durch selbstständig arbeitende niedergelassene Ärzte

Erhalt der Selbstständigkeit niedergelassener Ärzte
KVBW als Patiomed-Ersatz

Die KVBW initiiert Praxisgründungen und stellt für einen zeitlich sehr begrenzten Zeitraum Infrastruktur zur Verfügung, um diese Praxen dann an Niedergelassene, Gruppen von Niedergelassenen oder ihre Berufsverbände zu übergeben. Sie bietet dabei an, Managementaufgaben zu übernehmen.

Kostengünstige RegioPraxisBW-Strukturen als Aufgabe der Gemeinden
Managementhilfe der KV bei Gründung und Betrieb der RegioPraxenBW
Einstellung der regionalen Honoraranteile als Aufgabe der KVBW
Besservergütung durch Wegfall der Mengenbegrenzungsmaßnahmen wie Regelleistungsvolumen, Fallzahlabstaffelung und Job-Sharing-Begrenzung durch Bereitstellung zusätzlicher Finanzvolumen als Aufgabe der Krankenkassen.

ergo 01/11 Baden-Württemberg intern

Ärzte Zeitung, 21.06.2010

Der Bayerische Hausärzteverband will Prototypen großer Gemeinschaftspraxen fördern und damit MVZ Paroli bieten.

MÜNCHEN (sto). Weil Medizinische Versorgungszentren und Ärztehäuser den Hausärzten in Einzel- und kleinen Gemeinschaftspraxen zunehmend zu schaffen machen, will der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) Gegengewichte schaffen. Geplant seien mehrere Prototypen großer Gemeinschaftspraxen, in denen sich zehn bis 20 bereits niedergelassene Hausärzte zusammenschließen und so die Versorgung das ganze Jahr über sicherstellen, erklärte BHÄV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Hoppenthaller.

Die Vorteile solcher Zusammenschlüsse seien offensichtlich, so Hoppenthaller. Selbstständigkeit und Konkurrenzfähigkeit würden gestärkt und eine durchgehende Versorgung der Patienten sichergestellt. Innerhalb der Praxen sei eine fachliche Ergänzung möglich und mit regionalen Kassen könnten zusätzliche Versorgungsverträge vereinbart werden. Auch betriebswirtschaftlich sei ein Zusammenschluss sinnvoll. Die Ärzte würden vom Praxismanagement entlastet und die Betriebskosten seien umgerechnet geringer.
Der Hausärzteverband wolle daher nun zusammen mit niedergelassenen Kollegen vor Ort Prototypen solcher Gemeinschaftspraxen entwickeln und errichten. Sämtliche Entwicklungskosten dieser Praxen würden in voller Höhe vom Verband übernommen.

Ärzte Zeitung, 07.04.2011

Selektivverträge sind Hoffnungsträger für KVB

Selektivverträge für Haus- oder für Fachärzte können die Versorgung in unterversorgten Regionen verbessern, sagt Bayerns KV-Chef Dr. Wolfgang Krombholz.

MÜNCHEN (sto). Selektivverträge nach Paragraf 73b und c SGB V können zu einer besseren medizinischen Versorgung in unterversorgten Regionen beitragen, so der Vorsitzende der KV Bayerns (KVB), Dr. Wolfgang Krombholz.“Eine Stärkung der primärärztlichen Versorgung durch Hausärzte und versorgende Fachärzte verbessert die Versorgungssituation für die Patienten sofort spürbar und nachhaltig“, sagte Krombholz. Gleichzeitig könnte eine besser ausgebaute ambulante Versorgung helfen, Ausgaben im Gesundheitswesen zu sparen.

Professionelle Organisationserfahrung haben innerärztlich große Gemeinschaftspraxen mit mehr als 5 Zulassungen. Diese finden wir vor allem im Facharztbereich, aber auch in geringerem Umfang – vielleicht 50 Praxen in der Bundesrepublik – mit mehr als 8 Hausarzt-Zulassungen.

Ärzte Zeitung, 07.04.2011

15 Kassenarztsitze gebündelt in einer Praxis Gynäkologie aus einer Hand war die Idee bei der Gründung der Praxis Abts und Partner. Die Expansion der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft bereitet einigen Ärzten jedoch Sorgen.

KIEL. Sie verfügen über 15 Kassenarztsitze in vier Kreisen, arbeiten mit 21 Ärzten im Team und sind der größte Verbund dieser Art in der Gynäkologie: Die Praxis Abts und Partner hat in den vergangenen Jahren in einem solchen Ausmaß expandiert, dass viele Kollegen im Norden die Ärztesozietät, wie sich der Verbund bezeichnet, misstrauisch verfolgen.

Diese Gruppe unternehmerischer Freiberufler bedient sich oft des Know-How´s von Organisationsspezialisten von Fachhochschulen, Betriebswirten, Juristen, ausgebildeten Bankbetriebswirten und Steuerfachgehilfen.

Im Hausarztbereich werden es vielleicht 40 Praxen sein, die auf freiberuflicher Ebene Berufsausübungsgemeinschaften mit unternehmerischen Freiberuflern haben, denen zugeordnete angestellte Ärzte die Versorgung sichern.

Neben dem medizinischen Versorgungszentrum, das vorwiegend von Krankenhäusern betrieben wird, könnte die dezentrale, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft bereits existierender freiberuflicher Modellstrukturen das Leitbild sein.

Angst vor Neuem!
Nicht nach außen tretende Hindernisse/ Interessen/ Bedürfnisse

Aller Wahrscheinlichkeit nach sind bei einem persönlichen Erfahrungsschatz freiberufliche Einzelstrukturen seit 60 Jahren neuartige Versorgungsformen von vielen psychologischen und emotionalen Hemmnissen begleitet.

Die Zahlenstruktur und ihre Konsequenz – von 10 Hausärzten sind in 10 Jahren nur noch 5 tätig

Von 10 Hausärzten eines Mustereinzugsgebietes eines ländlichen Raumes oder eines Stadtteils sind 5 Hausärzte über 55 Jahre alt. Alle anderthalb bis zwei Jahre kommt es – zu einem schon vorher berechenbaren Praxisaufgabewunsch.

Der erste rationale, das undenkbare Denkende, der zu verinnerlichende Schritt ist die Erkenntnis, dass es eine 80%-ige Wahrscheinlichkeit der Unmöglichkeit einer tradierten Nachfolge gibt.

Dies, weil der ärztliche Nachwuchs dieses auf freiberuflicher Einzeltätigkeit beruhende unternehmerische Rollenbild nicht mehr als Berufswunsch empfindet.

Eine umfassende, sich voll dem Patienten widmende kurative und psychosoziale Funktion wird als die innere Stabilität fressender Verlust empfunden. Deshalb sind die Berufswünsche der letzten 10 Jahre eher geprägt von einer Tätigkeit, in der man diagnostisch, operativ-invasiv, organbezogen fachärztlich tätig ist. Es handelt sich dabei eher um eine wissenschaftliche Objektbeziehung als eine „umfassende psychosoziale Ich-Du-Beziehung“. Nur: Dies wagt niemand gesellschaftlich zu thematisieren.

Gleiche Konflikte gibt es im Bereich der konservativen Dermatologie, Gynäkologie, HNO und bei der Augenheilkunde.

Statistisch ist somit die Mehrheit der Hausärzte über 50, die Hälfte über 55 Jahre alt und gibt in den nächsten zehn Jahren auf.

Das tradierte Arzt-Bild in Gefahr!

Diese Generation der primär männlichen Hausärzte ist mit freiberuflicher, umfassender Psychosozialzuwendung – auch oft zeitlich extrem engagiert – aufgewachsen.

Die Verwaltungsstrukturen, die einen solchen persönlichen Einsatz gestatteten, beruhten auf gut ausgebildeten Ehefrauen, die ihren eigenen Beruf nicht ausübten, sondern ihr Wissen und ihre Energie der Organisation, dem finanziellen und persönlichen Mitarbeiter-Management zur Verfügung stellten.

Das bedeutet, mit dem Ausscheiden der mitarbeitenden Ehefrau verschwindet auch dieses – nicht frei verfügbare und gesellschaftlich standardisierte, nutzbare Erfahrungswissen.

Was bleibt, ist die Herausforderung zu prüfen, welche Organisationsstruktur in der Übergangszeit insbesondere den freiberuflichen Praxen mit ihren Ehefrauen zur Verfügung gestellt werden kann, um eine zukunftsfähige und nachwuchsgerechte Lösung in einem Stufen- und Lernprozess zu entwickeln.

Wichtig: Schutzmechanismen zum Erhalt der Identität gewährleisten

Objektiv ist zu konstatieren, dass eine andersartige, auf Gruppenprozessen beruhende Berufs- und Organisationswelt subjektiv für die Beteiligten überwiegend nicht vorstellbar ist. Der bisherige, seit 60 Jahren bewährte Einzelpraxiskosmos gestattet keine andersartige, emotional offen zu diskutierende Form.

Die Angst untergebuttert zu werden – Sich einem erfolgreichen Kollegen mit Mehrbehandlerkonzept anschließen?
Kooperation – ein Intimitäts-Identitäts-Verlust?

Zwar gibt es seit vier Jahren die Rechtsfigur der dezentralen überörtlichen Gemeinschaftspraxis, die den einzelnen Standort mit seiner Infrastruktur in vielem weiter unverändert lässt.

Identität erhalten

Dennoch wird sich zunächst eine Arztpersönlichkeit, die bewusst die Einzelpraxis gewählt hat, nicht mit dem Gedanken des Eintritts in eine bereits bestehende Gemeinschaft von Kollegen anfreunden können. Sie verkörpert die innere Struktur der Identität einer bisher „umfassend freien“ Arztpersönlichkeit.

Wie mit Pharaonen umgehen?

Vielfach sind die Gründer solch großer Arztgemeinschaften starke Persönlichkeiten, die oft zu den Einzelpraxen in verdeckter Konkurrenz standen.

Somit ergibt sich ggf. als erster emotionale Schritt die Bildung einer Gemeinschaft von Kollegen, die sich bei maximaler Erhaltung ihrer Individualitäten ihrer Standorte innerhalb von 10 Jahren in einem langsamen Prozess so organisieren, dass daraus die neuen, notwendigen Organisations-strukturen für Teilzeitkräfte entstehen.

Ärzte Zeitung, 16.03.2011

Suche nach Konzepten für Versorgung auf dem Land

Mehrere niedergelassene Ärzte schließen sich in „Kristallisationspraxen“ zusammen -könnte das auch den Nachwuchs für eine Tätigkeit als Landarzt begeistern?

Stellt man den Ärzten Management-Know-How zur Verfügung und entlastet sie von organisatorischen Aufgaben, kann auch die Tätigkeit in ländlichen Regionen wieder attraktiver werden, glaubt Dr. Ansgar Arend, niedergelassener Allgemeinmediziner im westfälischen Coesfeld.
Solche großen Praxen könnten dazu beitragen, über Anstellungsmodelle mit flexiblen Arbeitszeiten den ärztlichen Nachwuchs für die ambulante Tätigkeit auf dem Land zu gewinnen, glaubt Arend. „Wir müssten den Praxen auch wirtschaftlich unter die Arme greifen“, sagte er. Die Ärzte haben es selbst in der Hand, die künftige Versorgung auf dem Land sicherzustellen, sagte auch der Allgemeinmediziner Dr. Jens Grothues aus Beverungen. „Gestalten Sie, kooperieren Sie“, forderte er die niedergelassenen Ärzte auf.Grothues hat mit Kollegen in dem Ort mit 5000 Einwohnern ein Gesundheitszentrum aufgebaut, in dem vier Hausärzte und ein Orthopäde arbeiten. Weitere Fachärzte aus anderen Regionen mieten regelmäßig Räume für Sprechstunden an. „Wir haben es geschafft, dass die fachärztliche Versorgung in Beverungen funktioniert“, berichtete er.

Das bedeutet, der erste Schritt ohne Verletzung der Identität wäre eine Kerngemeinschaft von tradierten Einzelpraxisärzten über 55 Jahren, die sich dann bewusst dem Kooperationsgedanken mit jüngeren Ärzten öffnen, wenn sie das Gefühl haben, sich gegenüber den anderen auf Augenhöhe bewegen zu können und durch ihre Berater ein Gegengewicht von Kollegen zu haben, die mit dieser Berufs- und Führungsrolle bereits entsprechende Erfahrung haben.

Kein Nachfolger – wozu noch etwas tun, wenn alles an Erfahrung/ Erfolg auf den ersten Blick umsonst war?

Der bayerische Hausarztverband ahnte etwas von den Konflikten, als er anbot, von Seiten des Berufsverbandes die entlastende, neue, externe Organisationsstruktur zu stellen.

Auf qualifizierte, bewährte Dienstleister zurückgreifen

Im Markt gibt es inzwischen verschiedenste Dienstleistungsnetzwerke von privatärztlichen Verrechnungsstellen, Steuer- und Anwaltsbüros, Finanzdienstleistern, die auf Wunsch lokale Organisationsmodule dauerhaft oder vorübergehend interessierten Hausärzten ab 55 Jahren liefern können.

Selbst wenn das Organisationsproblem innerhalb der nächsten drei Jahre Schritt für Schritt gut lösbar ist, entsteht eine weitere, psychologische Hürde.

Wie wird der Patient darauf reagieren, dass es immer weniger Hausärzte geben wird?

Die größte psychologische Hürde wird wahrscheinlich sein, dass es um Kommunikationsstrukturen geht, die dem Patienten die notwendige neuartige telematische und delegative Patientenversorgung nahe bringen.

Es gilt, der älter werdenden Gesellschaft von Wahlbürgern klar zu machen, dass in einem Prozess von 10 Jahren Schritt für Schritt nur noch die Hälfte der Hausärzte zur Verfügung steht, die die doppelte Patientenmenge pro Zulassung zu versorgen hat.

Dies verlangt, an die Stelle der fehlenden Ärzte neuartige telematische Kommunikationsstrukturen und delegative Hausbesuchs-Versorgungsstrukturen zu setzen. Wie können sich Kommunalpolitiker und Bevölkerung das „Undenkbare“ vorstellen?

Vom persönlichen, arztzentrierten Weltbild hin zum teamorientierten Versorgungssystem für Patienten

Der Gesetzgeber, der Hausarztverband Deutschlands, der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben Überlegungen der Betreuung der Patienten auf der Basis von Telefon, Internet sowie mit in ärztlicher Verantwortung liegenden Versorgungsschritten in jedem Detail schon vorbereitet.

Pressegespräch am 12. April 2011
Gesetzesvorschläge zum GKV Versorgungskonzept Statement von Dr. Andreas Köhler
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Gemeinschaftspraxen müssen delegativ tätig sein

Dort, wo sich kein niederlassungswilliger Arzt findet oder wo eine Arztpraxis wirtschaftlich nicht tragfähig ist, müssen Filialpraxen gegründet und von größeren Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentrenoder sogar von bei der KV angestellten Ärzten tageweise bedient werden. Das erfordert auch mehr Delegationsmöglichkeiten, damit z.B. besonders qualifizierte Medizinische Fachangestellte Ärzte auch durch Hausbesuche u.ä. unterstützen können.

Wie den persönlichen Hausarzt-Mythos weiter entwickeln?

Aber die wohnortnahe Hausarztversorgung mit ständig wachsender Kontaktfrequenz älter werdender Patienten zu ihrem Arzt ist eine sakrosante Kultidee; literarisch kann man von einem „Hausarzt-Mythos“ sprechen.

Keiner weiß, wie Politik und Hausärzte einer älter werdenden Gesellschaft von Gesundheitskonsumenten sagen sollen, dass es hierfür – für das geliebte alte Konzept – keine lebendigen jungen Ärztinnen und Ärzte mehr gibt. Die neue Arztgeneration hat sich gegen diesen Mythos entschieden.

Patienten für Delegation und Telematik begeistern!

Gelingt es allerdings durch Experten der Hausarztgeneration über 55 Jahre, in einem Lern- und Gesprächsmodell – mit Rollenspielen – und unter Beantwortung aller kommunikativer, steuerlicher und rechtlicher Detailfragen klar zu machen, dass es solche Lösungen schon gibt, die sogar das Einverständnis der Patienten schaffen, könnte sich die Zukunftslösung durch praktisches Handeln – Schritt für Schritt – abzeichnen.

Die beteiligten Hausärzte sind dann allerdings 3-5 Jahre vor ihrem individuellen Praxisabgabe-Datum aufgefordert, sich der neuen Zukunftsstrukturen zu bedienen, die sogar von der Gebührenordnung der Ärzte mit bis zu 40% Zuschlag auf das Regelleistungsvolumen im Einzelfall gefördert werden.

Ärztezeitung, 2.5.2011

ÜBAG: Kooperation mit garantiertem Gewinnplus Die Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft bietet niedergelassenen Ärzten große Synergie-Potenziale.

WIESBADEN (reh). Mit dezentralen Zusammenschlüssen könnten Hausärzte und Internisten nicht nur ihre Verhandlungschancen mit Dritten verbessern und ihre Praxisnachfolge sichern. Es erwartet sie auch ein Gewinnplus ohne Zusatzkosten.

Verkürzt heißt das: Es existieren bereits alle Lösungen, sie verlangen aber eine umfassende Veränderung der bisherigen Identitäten und Rollenbeziehungen. Es ist ein Jahrhundert-Umbruch für die beteiligten Ärzte, für die Praxisteams, für die Patienten und für die Politik.

Was Hausärzte über 55 Jahren selten berücksichtigen – Gemeinsam das Gestaltungspotential gebündelter Fallzahlen nutzen

Mit einer dezentralen Berufsausübungsgemeinschaft – ohne jede Neuinvestition und jeden Umzug – kann man mit weniger persönlicher Behandlungszeit einerseits sofort mehr verdienen, andererseits die Nachfolgestrukturen für den Patienten vorbereiten und somit sein Lebenswerk sichern und den Patienten eine lokale Versorgungsgarantie geben.

In der Presse werden die verschiedenen Aspekte des künftigen Hausarztmangels durch das neue, in Berlin zu erlassende Versorgungsgesetz 2011, aktuell diskutiert. Sicher ist, dass es zu einer Aufhebung der Fallzahlbegrenzung kommen wird in überaltert zu bewertenden Regionen des ländlichen Raumes bzw. sozial schwacher Stadtbereiche.

Ferner wird die Möglichkeit verbessert werden, wesentlich stärker unter der Verantwortung der Hausärzte Versorgungsassistentinnen in der Dauerbetreuung zur Entlastung der Ärzte einzusetzen und so pro Quartal die Kontakfrequenz von vier Kontakten auf zwei Kontakte zu reduzieren.

Ärzte Zeitung, 21.3.2011

Pflegekräfte dürfen ärztlich tätig werden – unter Aufsicht des Arztes

Tätigkeitsbeispiele:

Welche Tätigkeiten genau übertragbar sein werden, hält der GBA für die Dauer des Stellungnahmeverfahrens noch zurück. Das der „Ärzte Zeitung“ vorliegende Papier nennt neun Infusionstherapien wie zum Beispiel Blutentnahme, Flüssigkeitssubstitution, Anlegen von (Kurz ) Infusionen und intravenöse Injektionen von Medikamenten nach einer Positivliste.

Zeitlich und inhaltlich bedeutet das ggf. die Möglichkeit, in einem Stufenprozess wesentlich mehr Patienten weiterhin mit bewährten, emotional zuwendungsorientierten Strukturen versorgen zu können.

Funktionen, die oft von den Arzt-Ehefrauen wahrgenommen wurden, können verstärkt auf gut ausgebildete Versorgungsassistentinnen übertragen werden.

All dies ist auf den ersten Blick einem Hausarzt mit einer Einzelpraxis und dem tradiert zuwendungsgeprägten Patientenbetreuungsstil nicht zumutbar.

Neue Verhaltensprozesse sollten spielerisch erarbeitet werden

Zum einen sind die Wissensebene und die Vorstellungen über den Einsatz von Technik, Kosten und emotionalen Auswirkungen nicht verarbeitet worden. Dieser Informations- und Lernprozess verlangt konzentriert mindestens 6-12 Stunden Arbeit und Gespräche in professioneller Umgebung.

Im Folgenden werden insbesondere für eingefleischte Einzelpraxis-Hausärzte Lösungsmodelle dargestellt, die denkbare Vorurteile gegenüber einer so genannten dezentralen, überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft auflösen.

Wie hilft die dezentrale BAG?

Die Bewusstheit über die Existenz und die Möglichkeiten der dezentralen Berufsausübungsgemeinschaft steht im Gegensatz zu den Erfahrungen, die viele Ärzte mit der Rechtsfigur der monolokalen, an einem Standort befindlichen Gemeinschaftspraxis gemacht haben. Hier hatte das Berufsrecht in der Vergangenheit extreme Anforderungen entwickelt, das Thema „Gewinnverteilung nach Köpfen“ betreffend und die Möglichkeiten und Notwendigkeiten gemeinsam vorzuhaltender Investitionsgüter, etc.

Die alten Gemeinschaftspraxis-Modelle sind passé

Daraus sind Einschätzungen und Realitäten entstanden, die ganz massiv den Begriff der Gemeinschaftspraxis/ neuerdings Berufsausübungsgemeinschaft belastet haben und die ehrlicherweise in den Köpfen der Beteiligten mit Recht noch als negativ verankert sind.

Die dezentrale BAG mit ggf. gemeinsamer, entlastender Organisation, die die Teilzeitärzte betreut, verlangt von juristischer und steuerlicher Seite als Minimalkonzept keinen Umzug, keine gemeinsamen Investitionen/ Vermögenswerte, keine Gewinnverteilung bei der ggf. die fleißigen Gesellschafter möglicherweise nicht so fleißige Mitgesellschafter allimentieren zu müssen.

Faktisch: Alles kann beim Alten bleiben!

Jeder Praxisstandort bleibt erhalten; an diesem Praxisstandort gehören die Vermögenswerte weiterhin im Sonderbetriebsvermögen den bisherigen Inhabern der materiellen Wirtschaftsgüter.

Jeder kann weiter auf eigene Rechnung investieren und ggf. auch weitere Kollegen aufnehmen und sich Entlastung durch Angestellte besorgen.

All dies kann vertraglich in Richtung maximaler Selbstständigkeit der bisherigen Standorte vereinbart werden.

Somit werden die bisherigen Strukturen der Kostenzuordnung, der Umsätze und Gewinne pro Standort (Profitcenter) unversehrt erhalten, wie aber auch die Einwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der Ehefrauen und der Steuerberater. Diese buchen zusätzlich im Wechsel die neue Gesellschaft Gesellschaft neben der individuellen Einkommenssituation.

Ökonomisch steht der Praxisinhaber in einer solchen dezentralen Gemeinschaft niemals schlechter dar als in seiner Einzelpraxis. Im Gegenteil: Vielmehr ergeben sich weitere, selten diskutierte Vorteile.

Übersicht über die Vorteile einer dezentralen BAG im Vergleich zur Einzelpraxis

Eine dezentrale Muster-Hausarztgruppe mit 5 Standorten und 8 Zulassungen wird naturgemäß regional als völlig neuartige, machtvolle Struktur wahrgenommen.

Das sind anhand von Durchschnittsscheinzahlen eine Gruppe mit 8.000 Kassenpatienten und 600 – 800 Privatpatienten.

Die dezentrale (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft

Vorteile:

Dauervorhaltung für Urlaub / Vertretung / Krankheit / Arbeitszeitreduzierung (Kinderbetreuung) ca. 50/90 Tage ca. 1-2 Vollzeit-/ Teilzeitkräfte pro Zulassung

Gemeinsam:

Entlastender Einsatz von Versorgungsassistentinnen – Videobetreuung – Hausbesuche
Unternehmerische interne Verbundlösung
Hausarzt-Facharzt-Konsiliartätigkeit Krankenhaus Fachärzte können Privatpatienten unter Beteiligungsquote mitbehandeln – IGeL anbieten; für BAG am KH (DRG) mitbehandeln
Hohe Attraktivität für Teilzeitwünsche des ärztlichen Nachwuchses bei Weiterbildung; Berufstätigkeit

Die damit von außen geglaubte Zuweisungssteuerung erzwingt die Aufmerksamkeit von Fachärzten, Krankenhausabteilungen, Rehabilitation, Pflege, Physiotherapie, Apotheke, Sanitätshaus sowie von Krankenkassen und Kommunalpolitik. Mit einem Schlag ist ein extrem einflussreicher Grundversorger entstanden, das Herz der Daseinsvorsorge hat plötzlich innerärztlichen, kooperativen Charakter.

Zunächst: Kleine Kerngruppe weiter entfernter Praxen bilden

Wichtig ist es zunächst, einen kleinen Kern interessierter Praxen zu bilden, die weiter auseinander liegen. Die Lebenserfahrung zeigt: Je näher die Praxen räumlich sind, desto höher sind die in den letzten 10-30 Jahren entwickelten psychologischen Abstoßungskräfte. Hier geht am Anfang gar nichts. Die Patienten haben in der Nähe gewechselt, Mitarbeiterinnen desgleichen.

Je eher die Praxen 3-12 Kilometer auseinander liegen, desto höher ist ihre Fähigkeit, entspannt zusammenzuwirken. In städtischen Bereichen kann dies sogar schon räumlich geringer sein, wenn eine Bahnlinie Stadtteile trennt oder andere historische Fakten als trennend bewertet wurden.

Was sind die Vorteile ideeller Art?
Kontinuietät, Kontinuietät, Kontinuietät

Für Patienten und Mitarbeiter von Praxen mit Hausärzten über 55 Jahren ist es wichtig (Kern-Ü-55-ÜBAG), dass mit dem Zusammenschluss eine Institution entsteht, die nicht mehr abhängig ist vom Ausscheiden eines Arztes aus Alters- oder Krankheitsgründen.

3 Jahre Anlaufphase sinnvoll?

Geschieht der Zusammenschluss drei Jahre vorher und wird er offen und transparent in Richtung Patienten und Mitarbeitern kommuniziert, erkennen diese, dass eine solche Gruppierung interessant ist für ärztlichen Nachwuchs, der nur eine Angestellten-Funktion auf Teilzeitarbeit wünscht. Hier sind in den drei Jahren die Organisationsstrukturen und die Verantwortungsbereiche geschaffen worden, bei denen diese Angestellten an ihre Mentoren angedockt werden und somit ist den Patienten bekannt, dass sich die neuen Teilzeitärzte auf das Ausscheiden eines bestimmten Arztes vorbereitet haben.

Die Gruppe kann in Prozess-Schritten delegative Versorgungsstrukturen aufbauen mit telematischer Dauerbetreuung und delegativen systematischen Hausbesuchen.

Geben Sie als Ü55-Arzt Patienten und Politik eine lokale Versorgungsgarantie

Für die Patienten und deren Angehörige ist eine emotional extrem wichtige lokale Versorgungsgarantie durch die Kraft der Gruppe, ihre neue Organisationsstruktur und ihren neuen, auf den Schildern erkennbaren juristischen Zusammenschluss entstanden.

Das gleiche Gefühl von Sicherheit und Zukunftsfähigkeit entsteht bei den Mitarbeiterinnen der verschiedenen Praxisstandorte. Sie werden weiter geschult und wissen, dass sie im Rahmen ihrer neuen delegativen, mit den Ärzten genau abgesprochenen Versorgungsverantwortungsbereichen gebraucht werden.

Der Arbeitsplatz ist noch sicherer geworden.

Das beste und attraktivst honorierte Weiterbildungskonzept anbieten
Engpaß: Nachwuchs als Leuchtturm-Praxisstruktur lösen

Je 8 Hausärzte, davon oft 2-3 Internisten, können so mit dem Krankenhaus eine für den Nachwuchs attraktive, schnelle und gut strukturierte Weiterbildungsstruktur anbieten. Gleichzeitig können sich Krankenhausärzte später für eine anteilige ambulante Tätigkeit mit stationärem Anker entscheiden.

Einkommensstrukturen, Tätigkeitsprofile, persönliche Vorurteile können berücksichtigt werden.

Gebündelte Dauervorhaltung an Entlastungs-Ärzten

Gleichzeitig kann durch die frühzeitige feste Einstellung von 1-2 Hausärzten – auch auf Teilzeitebene – sichergestellt werden, dass jeder Zulassung an den verschiedenen Standorten für Urlaub, Fortbildung, Krankheit, Arbeitszeitbelastungsreduktion, 4-Tage-Woche ein Vertreter mit bis zu 50 Tagen Vertretungsmöglichkeit zur Verfügung steht.

Ohne Mengenbegrenzung rund um die Uhr abrechnen können

Man kann sich am eigenen Praxisstandort entlasten und ggf. durch die ergänzenden Angestellten an einem zentralen Standort, beispielsweise am Krankenhaus, eine eigene, Mittwoch- und Freitagnachmittag und abends besetzte Anlaufstelle unterhalten, die 18.00-20.30 Uhr geöffnet ist. Selbst eine eigene Notdiensttätigkeit für nachts und sonntags kann mit der eingebundenen Ärzteschaft der inneren Abteilung eines Krankenhauses unterhalten werden.

Wohlgemerkt: Das Modell geht davon aus, dass es bei Hausärzten wegen Überalterung im ländlichen Raum und sozial schwachem Umfeld zu keiner Mengenbegrenzung und zu einer stärkeren Delegationsfähigkeit kommt. Dies ist aber der gesetzliche Ansatz, der zu Teilen schon in unterversorgten Gebieten entsprechend Realität ist.

BAG öffnet kleineren Praxen Zugang zum Durchsschnitts-RLV

Dennoch braucht man auch in vielen Fällen nicht das Thema „Aufhebung der Mengenbegrenzung“, weil die Patientenmengen einer Berufsausübungsgemeinschaft von Seiten der KV nach mittleren Durchschnittswerten und individuellen Höchstwerten zusammengerechnet werden. Damit werden auch Praxisstandorte wieder rentabel, die bisher überdurchschnittliche Leistungsmengen nicht abrechnen oder nur zum Teil abrechnen konnten.

Durch die Möglichkeit, bis zum mittleren Durchschnitt zu wachsen können auch kleinere Praxen, die in der BAG mit aufgenommen sind, Mengenreserven schaffen, die delegativ über die gemeinsamen Entlastungsärzten abgearbeitet werden können.

Fast immer können 3 von 8 Zulassungen mit abgestaffelten Patientenmengen sofort voll abrechnen und es entsteht eine Potentialsteigerung des Gesamtvolumens.

Haftungsrisiken bei Kunstfehlern von Mitgesellschaftern – Haftung für Regresse Einzelner durch die KV?

Diesen Aspekt gilt es im Vertrag zu beachten und zu regeln. Die Haftpflichtrisiken können die Vermögenshaftung des Einzelnen mit modernen, hohe Versicherungssummen umfassenden Tarifen mit Einbau von Gruppentarifen für besonders hohe Haftpflichtschäden ausschließen.

Regressrisiken und Abrechnungs-Fehlverhalten können im Innenverhältnis sofort dem Verursacher zugerechnet werden und die Verantwortung kann zugeordnet werden.

Das bedeutet, mit der Rechtsfigur der Partnerschaftsgesellschaft kann die Haftungsklage eines Patienten nur gegen denjenigen eingegrenzt werden, der den Fehler verursacht hat. Dieser ist nachweislich durch neue Versicherungspolicen mit der Gruppe abgesichert. Regressrisiken können entweder durch entsprechende Versicherungskonzepte oder durch inhaltliche Strukturen abgesichert werden, die im Innenverhältnis die Regresse auf den Verursacher beschränken.

Extreme Förderung insbesondere fachübergreifender Berufsausübungsgemeinschaftsmodelle durch aktuelle Vergütungsstrukturen

Die folgenden Folien zeigen, dass sich der Gesetzgeber und der gemeinsame Bundesausschuss extrem auf die Förderung fachgleicher und insbesondere fachübergreifender Gemeinschaften angenommen haben.

Neu ist in diesem Förderungskonzept, dass tatsächlich eine intensive Zusammenarbeit bei dem Patienten angestrebt wird. Die Patienten sollen erkennen, dass hier eine arbeitsteilige, sich ergänzende Teamstruktur existiert. Diese wird mit dem Kooperationsgrad gemessen.

Den Kooperationsgrad kann man bei Hausärzten dadurch erreichen, dass 2-3 Mal ein Mitglied eines anderen Standortes im Quartal die Patienten eines anderen Standortes betreut und kennenlernt. Es kann sich hier um Kontrollen von Operationen/ Eingriffen handeln, um die Auswertung von Laborbefunden, um Rezeptänderungen, etc.

Die dezentrale (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft
Weniger arbeiten – Mehr verdienen!

Ausgangspunkt:
Standortübergreifende (dezentrale) haus- und fachärztliche Berufsausübungsgemeinschaft

Kooperationszuschlag für gemeinsame Behandlungskonzepte zwischen 10% u. 40% = ca. Ø 15.000,00 Euro und mehr p. a.
Interne Umsatzbeteiligung der Hausärzte an der Weiterbehandlung von Privatpatienten durch Facharzt-Mitgesellschafter 20% aus Ø 300,00 Euro p.q. bei 3 Fachärzten = Ø 15.000,00 Euro p.a.
Höhere Nachfrage durch neue Patienten ggf. 10% = 100 Patienten p. q. = Ø 20.000,00 Euro – ohne direkte Mehrkosten/Fixkosten
Ggf. Aufhebung der Mengenbegrenzung für Hausärzte im ländlichen Raum sich aufbauend – durch Hausarzt-Mangel innerhalb von 10 Jahren – doppelte Patientenmenge mit der Hälfte der Ärzte zu betreuen; Mehrkosten für delegative Mitarbeiter Ø 50.000,00 Euro p.a.
Ideeller Wert durch lokale Versorgungsgarantie der dezentralen BAG trotz weniger Ärzten bei höherem delegativen Anteil

Hohe ärztliche Nachwuchsattraktivität in Weiterbildung/ Berufstätigkeit

Das entlastende ärztliche Mitarbeiter Dauerentlastungskonzept

Reduktion der Arbeitszeit der Gründungsgesellschafter bei umfassendem Zeitangebot des Standorts, ggf. am gemeinsamen Ergänzungsstandort
Entscheidung für 4-Tage-Woche
Kein Umzug
Keine gemeinsamen Investitionen
Umfassende Kosten- und Umsatz-Zuordnung zum Standort – gleiche Kosten und Gewinnsituation wie vorher
Steuerberater bleiben erhalten für Standort; ÜBAG wird im Wechsel von Steuerberatern der Standorte betreut
Kooperationsgrad durch systematischen Standortwechsel 3 bis 4 Tage p.q. gewährleistet
Nutzung von Zusatzstandorten – ohne Investoren – durch Apotheker/ Krankenhaus/Fremd-Investoren
Beteiligung an Medizinischen Kooperationsgemeinschaften von Hausärzten mit Physiotherapeuten/Pflege etc.
Unternehmerische Beteiligungen an Sanitätshäusern; Fitness-Studios; Gesundheits-Shops

Somit ist es ohne großen Aufwand möglich, dass die Patienten einer Region erkennen, dass die dezentrale Struktur der Hausarztpraxis tatsächlich eine erweiterte Präsenzfunktion sichert.

Man lernt die Ärzte kennen und weiß darüber hinaus, dass diese Ärzte beim Wegfall eines Arztes, obwohl er nicht ersetzbar ist, die Versorgungsstruktur weiterführen können, weil man darüber hinaus aus dem gemeinsamen Internet-Betreuungsbereich für chronische Patienten/ Medikamentenverlaufskontrolle, durch die gemeinsamen Hausbesuchsstrukturen und die dort abgestellten Spezialisten weiß, dass hier eine gut eingespielte, zuwendungsorientierte Gemeinschaft in neuer Form existiert.

Bei der fachgleichen überörtlichen Sozietät ist bei entsprechendem Kooperationsgrad ein Zuschlag von 10% vom Regelleistungsvolumen leicht erreichbar.

Dies könnten durchschnittlich ca. 23.000,00 Euro pro Jahr bedeuten. Das ist reiner Gewinn, weil dem keine Fixkosten entgegenstehen.

Allein daraus könnten für die Bildung einer ergänzenden Kooperationsstruktur locker bezahlt werden:

eventuelle IT-Umstellungskosten für die gemeinsame Patientenakte
gemeinsamer Internet-Auftritt
ergänzender gemeinsamer Steuerberater
ggf. weitere Gründungskosten.

Besonders belohnt: Hausärztlich-fachärztliche unternehmerische Verbundstrukturen

Idealtypisch wäre die integrierte unternehmerische Verbundstruktur Hausarzt-Facharzt.

Nimmt die Hausarztgemeinschaft, die sich dezentral gebildet hat, noch einen Urologen/ Orthopäden/ konservativen Augenarzt auf, könnte sich der Zuschlag pro Zulassung bis auf 80.000,00 Euro erhöhen. Das zeigt deutlich, wie stark der Gesetzgeber und die Kassenärztlichen Vereinigungen neue Formen der Kooperation fördern wollen. 40% Zuschlag auf das Regelleistungsvolumen auf beispielsweise 200.000,00 Euro RLV p.a. ist eine extreme innerärztliche Anreizsumme, zu kooperieren.

Leider wird sie noch zu wenig genutzt, weil die tradierten Vorteile gegenüber fachgleichen und fachübergreifenden Kooperationen sich noch in vielen Köpfen befinden.

Hier können am Anfang nur intensive, spielerische Workshops helfen, bei denen zumindest die Beteiligten sich selbst die Möglichkeiten und Vorteile einer solchen Zusammenarbeite erarbeiten, die sie aber auch zwingt, ggf. unbewusste Vorurteile in Rollenspielen zu artikulieren, ohne sich selbst zu outen.

Selten gesehen: Gemeinsame privatmedizinische Behandlung eingebrachter Hausarzt-Patienten bei weiter behaltenen behandelnden Facharzt-Mitgesellschaftern

Bei Fachärzten wird pro Quartal bei einem Privatpatienten ein abgerechnetes Honorar von Euro 300,00 (Durchschnittswert) zu kalkulieren sein.

Beispielsweise haben von 100 Privatpatienten einer Hausarzt-Zulassung oft 50% urologische oder orthopädische Beschwerdebilder aus chronischen Krankheitsverläufen.

Angemessen wäre, für die prä- und postambulante Tätigkeit des einbringenden Hausarztes bei fachärztlicher Mitbehandlung 20% des Umsatzes des fachärztlichen Mitgesellschafters zur Abgeltung der Vorbereitungs- und Entlastungstätigkeit zu kalkulieren. Ähnliches wird bei integrierten Versorgungen in der Prozesskette kalkuliert.

Es geht um die genaue Datenerfassung beim Hausarzt nach den bereits vorher abgesprochenen Anforderungen des jeweiligen Facharztes; es geht um Terminvereinbarungen, Telefonkonsilie sowie Nachbetreuung.

Dies wären Euro 60,00 pro fachärztlicher Weiterbetreuung eines Privatpatienten pro Quartal für den Hausarzt.

50 Patienten ergeben pro Quartal bei einem orthopädischen Patienten Euro 3.000,00 pro Quartal. Das Gleiche gilt für die Urologie. Hinzu kommt gegebenenfalls ein kleinerer Anteil im Bereich augenärztlicher oder dermatologischer Funktionen. Allein dies wären mindestens Euro 7.500,00 pro Quartal oder Euro 30.000,00 pro Jahr, die bei einer unternehmerischen, integrierten, vertikalen Berufsausübungsstruktur durch Zusammenarbeit entstehen.

Erhöhte Nachfrage durch Kompetenzverbund bei Patienten

Erfahrungsgemäß steigt in fachübergreifenden unternehmerischen Berufsausübungsgemeinschaften die Menge der Patienten um ca. durchschnittlich 10% Kasse und Privat. Insbesondere dann, wenn die eingebundenen Internisten, oft auch die Hausarztfunktion ausübend, Orthopäden und Urologen noch ergänzend im Krankenhaus als Konsiliarärzte tätig sind.

Der Gesetzgeber will hier pro Zulassung 20 Stunden ergänzende Angestelltentätigkeit im Krankenhaus gestatten.

Auch dies sind weitere Einnahmen, die für die Gemeinschaft entstehen. Allein dieses Potential wäre noch einmal pro Konsiliarfunktion mit mindestens Euro 150.000,00 p.a. zu kalkulieren.

Konsiliareinnahmen als Wertschöpfung der dezentralen BAG

All dies sind Wertschöpfungseinnahmen der Gesellschaft und können intern anteilig auf die Einbringungsanteile von Haus- und Fachärzten in der Gewinnverteilung angerechnet werden.

Bündel von Abwägungsaskepten

Die gesamten ökonomischen Vorteile sind sicherlich nicht das Entscheidende. Sie zeigen aber einem über 55 Jahre alten Hausarzt, dass schon allein nach 1-2 Jahren einer solchen Ü-55-Zukunftsgemeinschaft der hypothetische Praxis(verkaufs)wert durch laufende Einnahmen erzielt wurde, der in der Einzelpraxis nicht erreichbar ist. Hinzu kommt, dass durch die Weiterbetreuung der Patienten beim Ausscheiden eines Arztes – ohne Nachfolger – bei den anderen Kollegen und durch die delegative Struktur ohne Mengenbegrenzung dennoch ein ideeller Wert für die Überlassung der Patienten gezahlt werden kann. Somit gewinnt man doppelt.

Verwaltungsaufwand aus Zusatz-Einnahmen zahlen können!

Aus den Zusatzeinnahmen können – ohne jede ursprünglichen Gewinnsummen-Nachteile – ergänzende Managementleistungen, Steuerberaterkosten, Vertragskosten, Internet-Kosten bezahlt werden. Das Gleiche gilt für anteilige Angestelltenkosten für generell vorgehaltene Ärzte, die die einzelnen Kollegen in den Fällen von Urlaub, Krankheit oder Arbeitsreduktion entlasten.

Hinzu kommt, dass man höhere Fallzahlen abrechnen, die Lebensqualität verbessern, sich darüber hinaus arbeitsteilig verhalten kann und auch sonstige Talente weiterentwickeln kann, wenn es darum geht, Vorträge zu halten, Qualitätsmanagement für alle durchzuführen, etc.

Dennoch kommt bei der sich abzeichnenden Möglichkeit neuartiger Zusammenarbeitsformen, bedingt durch die Komplexität und das Zusammenwirken bisher getrennter, extrem individueller Persönlichkeiten, immer ein Gefühl von Angst und natürlicher Vorsicht auf.

Wenn und insoweit das idealtypische Leitbild der Gesellschaft bisher die zuwendungsorientierte Einzelpraxis war, kann von den Beteiligten nicht erwartet werden, dass sie sich innerhalb kürzester Frist von einem neuen idealtypischen Leitbild leiten lassen. Zu tief sind die Automatismen und die Konditionierungen in den Köpfen der beteiligten Menschen durch den jeweils herrschenden sozialen Wertekanon verankert.

Hintergrundgespräch:

Dezentrale BAG – Individuelle Aspekte entscheiden
Kosten: Euro 350,00 zzgl. MwSt, ggf. FK

auf Wunsch

die Moderation eines kollegialen Workshops,
das Erstellen von Vertragskonzepten
die Abstimmung mit Steuerberatern
eine 9-monatige Umstellungsbegleitung der dann zusammenwirkenden Ärzte und der neuen Mitarbeiterstrukturen mit den notwendigen Absprachen zu diesen Modellen mit Krankenhäusern etc.
Implementierungsphase nach der Gründungsphase und ggf. Übernahme von Managementaufgaben im Expertenverbund.

AKR


Studie: Kodierung liefert wertlose Daten

Die mit viel Aufwand betriebene Kodierung liefert offensichtlich inhaltlich wertlose Daten. Dieser Schluss ergibt sich aus einer mit einem Forschungspreis ausgezeichneten Dissertation an der Medizinischen Fakultät an der Universität Leipzig: Das pikante daran: Der KBV-Spitze ist dieses Problem bereits seit langem bekannt.

Wichtig bei der Kodierung ist, dass sich die kodierten Daten auch zuverlässig und replizierbar dekodieren lassen – sonst ist der Aufwand überflüssig und wirtschaftliche sowie gesundheitspolitische Entscheidung werden aufgrund falscher Annahmen gefällt. Diese Problematik stand im Mittelpunkt der Arbeit von Dr. med. Rosemarie Wockenfuss. Sie untersuchte anhand der Ergebnisse der Sächsischen Epidemiologischen Studie in der Allgemeinmedizin (SESAM-2), ob die ICD-10 den Anspruch der Reliabilität zur Darstellung der Morbidität erfüllen kann. Die vollständige Arbeit können Sie mit diesem Link laden.

Ergebnis: Die „Rater“, also die kodierenden Ärzte, erzielten in den Kapiteln X Atmungssystem und XIII Muskel-Skelett-System sowohl bei den Beratungsanlässen als auch bei den bekannten Dauerdiagnosen und den neuen Diagnosen gute Übereinstimmungen. Damit war es mit der Harmonie aber vorbei: Extreme Unterschiede fand Wockenfuss in den Kapiteln II Neubildungen, IV Endokrine Krankheiten und IX Kreislaufsystemkrankheiten.

Schon bei dreistelliger Verschlüsselung (zur Erinnerung: A00.00 ist bereits ein fünfstelliger Code) stellte Wockenfuss eine fehlende Deckung der Verschlüsselung zwischen den Ratern und damit eine nicht ausreichende Qualität der Kodierung fest. Das Problem verschärfte sich bei drei- bzw. vierstelliger Verschlüsselung: „Bei letzterer war kaum noch ein Konsens unter den Ratern zu beobachten“; heißt es in der Arbeit.

Im Klartext: beim gleichen Patienten wird ab der dritten ICD-Stelle unterschiedlich kodiert. „Es wird vermutet, dass ursächlich dafür neben Interpretationsproblemen der nicht unerhebliche Zeitaufwand für Verschlüsselungsaufgaben, der zudem honorartechnisch unberücksichtigt bleibt, verantwortlich ist“, schreibt Wockenfuss.

Kritisch zu betrachten sei auch sowohl die „fortwährende Erweiterung des Diagnosenschlüssels, obwohl vom einzelnen Arzt real weniger als zehn Prozent der verfügbaren Kodes verwendet werden, als auch die vom Gesetzgeber festgelegte Verpflichtung zur endständigen Verschlüsselung“, heißt es weiter. Wockenfuss schließt aus der Analyse: „Somit ist die Reliabilität der ICD-10 in der Allgemeinmedizin nicht ausreichend“.

Brisanz erhält diese Studie dadurch, dass ein großer Berufsverband bereits im Juni 2010 auf die Probleme hingewiesen hat. Sie beruhe auf keinerlei wissenschaftlichen Basis und eigne sich damit weder zur Diagnoseerfassung noch gar als Grundlage einer neuen Honorarverteilungssystematik, warnt der Vorsitzende des Verbandes in einem Schreiben an Dr. Andreas Köhler. Es gebe deshalb keinen Grund, die Ärzte mit „einem neuen Bürokratiewahnsinn zu traktieren“, das Projekt sei zu beenden.

Die KBV-Führung scheint die auch international publizierte Studie allerdings nicht zu stören. „Die Kodierrichtlinien kommen: X-RAY – der Durchblick von Dr. Andreas Köhler“ finden sich auf der KBV-Website unbeirrt Positionen, die mit den Ergebnissen dieser Arbeit nicht in Einklang zu bringen sind: „Die AKR sorgen für Transparenz – und das gleich in doppelter Hinsicht. Einerseits helfen sie dabei, das Krankheitsgeschehen in der Bevölkerung verlässlich abzubilden. Andererseits bieten sie einen Referenzrahmen für eine einheitliche Diagnoseverschlüsselung in allen Praxen“ … „Vereinfacht gesagt: Wer nicht genau genug kodiert, schneidet sich letztendlich ins eigene Fleisch“, erklärt Köhler dort die Bedeutung der fünfstelligen Kodierung.

Zum Thema:

Scandinavian Journal of Primary Health Care
Three- and four-digit ICD-10 is not a reliable classification system in primary
care
Rosemarie Wockenfuss ab; Thomas Frese b; Kristin Herrmann b; Melanie Claussnitzer b; Hagen Sandholzer b a General Practitioner, Döbeln b Department of Primary Care, Leipzig Medical School, Leipzig, Germany

Download der Dissertation: http://www.uniklinikum-leipzig.de/forschung/download_dissert.html

Statement der KBV: http://www.kbv.de/publikationen/36468.html

Ärzte-Info: Sepsis Leitlinie


http://www.egms.de/static/de/journals/gms/2010-8/000103.shtml

Thema: Verbund Neuwieder Gesundheit


private TGP „Prävention – gesundes und nikotinfreies Neuwied“


private TGP „Prävention – gesundes und nikotinfreies Neuwied“

IGEL – das stachelige manchmal hustende Gartenvieh oder eine sinnvolle Ergänzung und Unterstützung Ihrer Lebensweise?


IGeL: „Über Geld mag ich nicht reden!“
Über Geld habe er in über 25 Praxisjahren mit seinen Patienten nie gesprochen, versichert Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Landesärztekammer Bayern, bei der Diskussion über individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Die zeigte, welch teilweise emotionale Barriere bei den Ärzten besteht, den Patienten zu sagen, dass sie selbst für die Leistung zahlen müssen. Bei der „GOUDA-Gruppe“, launiges Kürzel für Gynäkologen, Orthopäden, Urologen, Dermatologen und Augenärzten, ist IGeLn längst etabliert. Andere Arztgruppen erbringen sehr viel seltener IGeL. Und das, obwohl KVen und Ärztekammern Ärzte und Patienten in Broschüren motivieren und aufklären, betonte Dr. Gabriel Schmidt, stellvertretender Vorsitzender der KV Bayern.

Die Bevölkerung sei – was IGeL angehe – weiter als die Ärzte, unkte Stephan Turk von der KV Thüringen. Zudem sei sie auch bereit, für die Leistungen zu bezahlen. Der Super-GAU sei dann der Arzt, der seinen Patienten erkläre, die GKV bezahle die Leistung jetzt nicht mehr. Dies sei schlicht und einfach falsch: Von der Knochendichtemessung mal abgesehen, sei der GKV-Leistungskatalog kaum bereinigt worden. Das Problem sei vielmehr, dass manche Ärzte IGeL als GKV-Leistung abrechnen, obwohl sie gar keine GKV-Leistung sind.

Aus Sicht der Niedergelassenen ergänzte Helmut Walbert, Würzburg, es irritiere die Patienten, wenn eine identische Leistung in gegenüberliegenden Praxen mal als IGeL und mal als GKV-Leistung definiert werde. Während jüngere Ärzte eher ohne Berührungsängste mit dem Thema IGeL umgingen, müsse man schon länger niedergelassene Ärzte mehr zum IGeLn motivieren, pflichtete Michael Geltz, Praxisberater der KV Bayern aus Augsburg, bei.

Und IGeL rechnet sich. Ein entsprechender Umsatz von 60 Euro pro Tag mache am Jahresende immerhin rund 12.000 Euro zusätzlich, betonte Dr. Bernhard Kleinken von der PVS Rhein-Ruhr. Überhaupt werde im deutschen IGeLMarkt jährlich bereits eine Milliarde Euro umgesetzt. Jeder Niedergelassene, so rät er, solle für sich deshalb prüfen, welche IGeL er sinvoll erbringen kann. Dabei komme es aber darauf an, dass der Arzt glaubhaft hinter der Leistung stehe. Vor allem aber dürfe man nicht vergessen, dass nur aus einer guten GKV-Praxis auch eine gute Privatpraxis entstehen könne. Eine Sicht, die Dr. Wolfgang Goldmann, München, auf den Punkt brachte: „Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler.“ Andererseits wird ein kluger Arzt auch nur solche IGeL erbringen, die er seinem Patienten auch glaubwürdig vermitteln kann.

Tipp
So IGeLn Sie korrekt!

■ Für jede IGeL muss der Patient nach einer Aufklärung über Nutzen und Kosten seine schriftliche Zustimmung geben.
■ Da es sich bei IGeL um medizinisch nicht zwingend erforderliche Leistungen handelt, stellt die Rechtsprechung höhere Anforderung an die Aufklärung zu den Risiken.
■ Da bei den üblichen Vorsorgeuntersuchungen das Labor unterrepräsentiert ist, sind diese ein guter Einstieg ins IGeLBusiness.

Gesundheit und Prävention Jan 2011


Schlechtere geistige Leistungsfähigkeit durch erhöhten Blutzuckerspiegel? Um ihre geistige Leistungsfähigkeit zu steigern, beispielsweise bei Prüfungen, nutzen viele Menschen Traubenzucker oder andere Süßigkeiten, um einem zu niedrigen Blutzuckerspiegel (Glucose) vorzubeugen. Auf diese Weise möchten sie einem durch zu wenig Blutzucker herabgesetzten Denkvermögen entgegenwirken.

Mittlerweile ist jedoch bekannt, dass auch ein zu hoher Blutzuckerspiegel diese ungünstige Wirkung erzielen kann. Amerikanische Wissenschaftler beobachteten bei Diabetes-Patienten, dass das Ergebnis durchgeführter Wort- und Rechentests umso schlechter ausfiel, je höher ihr Zuckergehalt im Blut war: Ab einem gemessenen Blutzuckerwert von 15 Millimol pro Liter – das entspricht 270 mg/dl – zeigten die Studienteilnehmer häufiger Schwierigkeiten beim Rechnen. Außerdem reagierten sie etwas langsamer als solche Teilnehmer, deren Blutzucker einen normalen Wert aufwies.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Gesundheitslexikon.

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„Mein Gemüse ess“ ich nicht!“ – Studie zeigt Weg zur Steigerung des Gemüseverzehrs von Kindern Trotz besseren Wissens essen die meisten Deutschen zu wenig Obst und Gemüse, so berichtet der aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
Über 80 Prozent der Erwachsenen und bald ebenso viele Kinder in Deutschland erreichen nicht die empfohlene Aufnahmemenge der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Insbesondere Kinder lassen sich oft nur schwer zum Gemüseessen bewegen. Auf umso größeres Interesse stößt daher eine US-amerikanische Studie, der zufolge der Gemüseverzehr bei Vorschulkindern gesteigert werden konnte, wenn sie als ersten Gang Gemüse serviert bekamen.

Vor dem eigentlichen Mittagessen durften 51 Vorschulkinder im Alter von drei bis sechs Jahren von einer vorher festgelegten Menge roher Möhren so viel essen, wie sie wollten. Für diese Vorspeise hatten sie zehn Minuten Zeit. Im Anschluss wurde dann der Hauptgang gegessen. Dieser bestand aus Makkaroni mit Käse, gekochtem Brokkoli und Apfelsoße. Auch für den Hauptgang galt das ad libitum-Prinzip: Essen nach Belieben.

So einfach wie der Studienaufbau, so unüberraschend das Ergebnis. Denn die Kinder aßen insgesamt mehr Gemüse, wenn sie Möhren als Vorspeise geknabbert hatten. Die Brokkolimenge, die die Kinder zum Hauptgang aßen, sank durch die Intervention nicht. Trotz der zusätzlich aufgenommenen Möhren stieg aber auch die Energieaufnahme der Kinder nicht signifikant an. Grund dafür ist, dass die Essensmenge insgesamt konstant blieb. Nudeln mit Käse wurden also durch Gemüse ersetzt, das per se weniger Kalorien hat.
Die Wissenschaftler sehen hierin einen möglichen Weg, um Kinder zu einem höheren Gemüseverzehr zu bringen. Das hängt vermutlich mit den unterschiedlichen sensorischen Eigenschaften der beiden Gemüsearten zusammen: süßliche, knackige Möhren und warmer, eher weicher Brokkoli. Aber auch das Fehlen von Alternativen zu den Möhren zum Beginn der Mahlzeit war vermutlich ein wichtiger Faktor.
Ob diese Strategie auch zu Hause funktioniert, ist aus der Studie nicht herauszulesen. Einen Versuch ist es allemal wert.
Weitere Informationen erhalten Sie im Gesundheitslexikon.

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Zahngesundheit und Zahnästhetik

Kariesschutz durch Aminfluorid
Karies ist trotz zunehmender Mundgesundheitsaufklärung noch immer eine Erkrankung, die Zahnärzte jeden Tag behandeln.
Karies entsteht, wenn kariogene Bakterien in der Mundhöhle Substrat verstoffwechseln. Durch die bakteriellen Stoffwechselvorgänge in der Plaque sinkt der pH-Wert im Mund drastisch ab, das heißt das Milieu wird saurer. Durch den Säureangriff werden aus den Zahnhartsubstanzen Mineralstoffe herausgelöst, was letztendlich den Zahn anfälliger („weicher“) macht – es entsteht ein „Loch“.
Das Verfahren Dass Fluoride einen Schutz vor Karies aufbauen können, ist schon lange bekannt. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Fluoridverbindungen hinsichtlich Wirkeffizienz und Wirkdauer.
Eines der wohl bekanntesten Aminfluoride – auch organisches Fluorid genannt – ist das Olafluor.
Bei Aminflouriden liegt das Fluoridion in gebundener Form vor, und zwar an einen Fettsäureaminrest gebunden.
Die Aminfluoride besitzen hydrophobe und hydrophile Anteile – wasserabweisende und wasseranziehende Anteile –, was bewirkt, dass sie sich schneller im Mund verteilen und die Zahnoberfläche mit einem gleichmäßigen Film benetzen. Dies hat zur Folge, dass das Aminfluorid nicht so schnell durch den Speichel wieder weggespült werden kann.
Des Weiteren besitzen die Aminfluoride einen leicht sauren pH-Wert, welcher zwischen 4,5 und 5,0 liegt. Dies ist das optimale Milieu für den Transport von Flouridionen in den Zahnschmelz. Auf der Zahnoberfläche bildet sich infolge chemischer Prozesse eine gut haftende Deckschicht aus Calciumfluorid. Calciumfluorid kann Säureangriffen besser und länger standhalten als der Zahnschmelz allein, was einen erhöhten Kariesschutz mit sich bringt.
Um einen Kariesschutz durch Aminfluoride zu erzielen, sollte sowohl morgens als auch abends mit Aminfluoridhaltiger Zahnpasta geputzt werden.
Zur Vermeidung von Karies ist weiterhin zu beachten: Wird über den Tag verteilt ständig Süßes oder kohlenhydrathaltige Nahrung gegessen, so kann über kurz oder lang eine Karies entstehen. Daher gilt es, regelmäßig die bakterielle Plaque durch Zähneputzen mit aminflouridhaltiger Zahncreme zu beseitigen und auf häufige Zwischenmahlzeiten zu verzichten, um einen möglichst effektiven Kariesschutz aufzubauen.
Ihr Nutzen Aminfluoride schützen länger und effektiver vor Säureangriffen, da sie einen Calciumfluoridschutzfilm auf der Zahnoberfläche ausbilden, der gut haftet und schwer durch den Speichel weggespült werden kann. Der Zahnschmelz kann Säureangriffen so länger standhalten. Dies bewirkt einen intensiveren Kariesschutz.
Literatur
1.Franke, W. Künzel W., Treide, A. Blüthner K. Caries Prevention by means of aminofluoride after 7 years of collectively conducted oral hygiene. Stomatol DDR. Jan, 27 (1) 13-6 (1977)

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie im Zahnlexikon.

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Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Zahn- und Zahnhalteapparaterkrankungen Interleukin 1 – Gentest
Der Interleukin 1-Gentest ist ein Verfahren zur Bestimmung des individuellen Parodontitis-Risikos.
Das lateinische Wort Interleukin bedeutet übersetzt so viel wie „zwischen den Leukozyten“.
Das IL-1, Interleukin 1, wird nur im Entzündungszustand produziert. Dieses proinflammatorische Zytokin bewirkt im Körper die Bildung von Prostaglandinen (PGE2), welche die Knochenresorption fördern. Gleichzeitig werden die parodontalen Ligamentzellen, die den Zahn mit der Alveole verbinden, geschädigt. Es hemmt die Kollagensynthese und fördert gleichzeitig die Kollagenaseproduktion. Ebenso wirkt es stimulierend auf die knochenabbauenden Osteoklasten.
Je mehr Interleukin-1 vorhanden ist, desto stärker und rascher wird der Knochen im Verlauf einer Parodontitis abgebaut.
So ist es möglich, dass Patienten mit einer hohen Anzahl parodontopathogener Bakterien und starkem Plaquefilm einen langsameren Knochenabbau haben als solche, die wenig Plaque und Bakterien aufweisen.

Das Verfahren Um den Gentest durchzuführen, entnimmt der Zahnarzt eine Mundschleimhautprobe. Diese wird dann in einem Labor auf ihre DNA hin untersucht.
Mittels Interleukin-1 Gentest wird überprüft, ob bezüglich des Interleukin-1 ein Genotyp vorliegt, welcher zu einer raschen Progredienz parodontaler Erkrankungen durch erhöhte Ausschüttung von Interleukin-1 führt.
Dies ist bei etwa 30 Prozent der Kaukasier der Fall.
Zusätzlich erhöht starkes Rauchen von etwa einer Packung pro Tag über viele Jahre das Risiko einer Parodontitis um fast das 8-fache.
Liegt ein positives Testergebnis vor, so trägt dies maßgeblich dazu bei, das Augenmerk auf die Beseitigung der Plaque und der darin lebenden parodontopathogenen Bakterien zu richten, um den Reiz für die Ausschüttung der knochenresorptionsfördernden Interleukine zu beseitigen.
Dazu sind immer sowohl Behandler als auch Patient notwendig, denn nur in Kombination von zahnärztlicher Behandlung und adäquater häuslicher Mundhygiene können Plaque und Bakterien dauerhaft eliminiert und die Erkrankung somit zum Stillstand gebracht werden.
Indikationen (Anwendungsgebiete)
• Therapieresistente Parodontalerkrankungen
• Fortgeschrittene Parodontalerkrankungen
• Beginnende Parodontalerkrankungen
•Angehörige von positiv auf Interleukin-1-Genotyp getesteten Personen
Ihr Nutzen Das Testergebnis gibt dem Zahnarzt wichtige Informationen über die zu erwartende Progredienz der Erkrankung sowie über die notwendige Intensität der Therapiemaßnahmen.
Bei positivem Testergebniss ist eine intensivere Patientenbetreuung notwendig, engmaschigerer Recall sowie optimalerweise die Durchführung einer Raucherentwöhnung, die selbstverständlich auch bei negativem Interleukin-1-Gentest den Verlauf einer Parodontalerkankung positiv beinflusst.
Literatur
• Agrawal A, Kapley A, Yeltiwar R, Purohit H: Assessment of single nucleotide polymorphism at IL-1A+4845 and IL-1B+3954 as genetic susceptibility test forchronic periodontitis in Maharashtrian ethnicity. J Periodontol. 2006, Sep; 77(9):1515-21.
• Berdeli A, Emingil G, Gürkan A, Atilla G, Köse T: Association of the IL-1RN2 allele with periodontal diseases. Clin Biochem. 2006, Apr; 39(4):357-62.
• Cullinam M, Westerman B, Hamlet S, Palmer J, Faddy M, Lang N, Seymour G: A longitudinal study of interleukin-1 gene polymorphism and periodontal disease in a general adult population. J Clin Periodontol. 2001, 28: 1137-1144.
• Huynh-Ba G, Lang NP, Tonetti MS, Salvi GE: The association of the composite IL-1 genotype with periodontitis progression and/or treatment outcomes: a systematic review. J Clin Periodontol. 2007, Apr, 34(4):305-17.
• Jandinski JJ, Stashenko P, Feder LS: Localisation of IL-1 beta in human periodontal tissue. J Periodontol. 1991, 62:36-43.
• Kornman KS, Crane A, Wang, HY, di Giovane FS, Newman MG, Pirk FW, Wilson TG, Higginbottom FL, Duff GW: The interleukin-1 genotype as a severity factor in adult periodontal disease. J Clin Periodontol. 1997, 24:72-77.
• M.Becker, M.Weizenegger et al. Grundlagenforschung in Sachen Parodontologie. Interleukin-1-Genotyp als genetischer Marker für Parodontopathien. Zm 3/2000 S. 38 (2000)
• M.Becker, M.Weizenegger, J.Bartel, Reverse Hybridization Assay for Rapid Identification ofPeriodontitis-Associated Interleukin-1 Allele; Clin.Lab., 9+10/ 99,S.499-505 (1999)
• Meisel P, Siegemund A, Dombrowa S, Sawaf H, Fanghaenel J, Kocher T: Smoking and polymorphisms of the interleukin-1 gene cluster (IL-1alpha, IL- 1beta, and IL-1RN) in patients with periodontal disease. J Periodontol. 2002, Jan, 73(1):27-32.
• Papapanou PN, Neiderud AM, Sandros J, Dahlen, G: Interleukin-1 gene polymorphism and periodontal status. J Clin Periodontol. 2001, 28: 389-396. Ren XY, Xu L, Meng HX: Interleukin-1 family polymorphisms in aggressive periodontitis patients and their relatives Beijing Da Xue Xue Bao. 2008 Feb 18,40(1):28-33.
•Rogers MA, Figliomeni L, Baluchova K, Tan AES, Davies G, Henry PJ, Price P: Do interleukin-1 polymorphisms predict the development of periodontitis or the success of dental implants? J Periodontal Res. 2002, 37:37-41.

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Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Zahn- und Zahnhalteapparaterkrankungen Sport

Viele Kinder sind Bewegungsmuffel Kinder spielen immer weniger im Freien und toben auch immer seltener mit anderen Kindern. Sie suchen ihre Spielpartner zunehmend im Haus wie beispielsweise vor den Bildschirmen oder computeranimierten Spielen. Waren es um 1970 noch durchschnittlich drei bis vier Stunden, in denen sich die Kleinen draußen aufhielten, so ist es heute nur eine Stunde!

Welche Auswirkungen es hat, wenn Kinder ihre angeborene Bewegungslust verlieren, zeigen die Ergebnisse zahlreicher Studien zu diesem Thema: Unsere Kinder werden immer träger!
Jedes dritte Kind in Deutschland hat bereits seine körperliche Balance eingebüßt, denn es ist beispielsweise nicht mehr in der Lage, mindestens zwei Rückwärtsschritte auf einem schmalen Balken zu gehen. Auch um die Gelenkigkeit ist es beim Nachwuchs längst nicht mehr so gut bestellt, wie es eigentlich sein sollte. Fast die Hälfte der Kinder ist bei einer Rumpfbeuge nicht in der Lage, mit den Händen die Zehen zu berühren.

Nicht nur die Erziehungsberechtigten, sondern auch die Betreiber von Kindergärten und Schulen tragen die Verantwortung für die „Trägheitsfalle“, in der sich viele Kinder befinden. Sowohl in ihrer Freizeit, als auch während ihres Aufenthaltes in den einzelnen Erziehungsstätten muss die körperliche Bewegung mehr thematisiert werden. Die Kinder müssen mehr Angebot und Raum zum Toben bekommen. Eine Stunde Sportunterricht ist dabei bei weitem nicht ausreichend. Gerade einmal in 30 % der Schulen wird den Schülern ausreichende Zeit und Möglichkeit zum Bewegungstraining gegeben.

Vor allem in den ersten 11 Lebensjahren ist eine „bewegungs“-reiche Kindheit wichtig. In dieser Zeit hängt die seelische und geistige Entwicklung sehr stark von der Körpermotorik ab. Die Kleinen lernen jetzt vor allem über ihre Sinne und über die Bewegung. Ein Bewegungstraining ist in diesen Jahren eine wichtige Voraussetzung für die intellektuelle Förderung, die sich viele Eltern für ihre Kinder wünschen. Ein ausreichender Raum für regelmäßige körperliche Bewegung legt außerdem einen wichtigen Grundstein dafür, dass die Kinder auch im späteren Leben Interesse am Sport haben.

Mehr Informationen zum Thema Sport finden Sie im Gesundheitslexikon.

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Kann Sport dem Krebs vorbeugen? Die Anzahl der Neuerkrankungen an Krebs liegt in Deutschland jährlich bei circa 350.000 Menschen. Eine wichtige Maßnahme, einer Krebserkrankung vorzubeugen, ist regelmäßiger Ausdauersport.

So haben beispielsweise Studien ergeben, dass das Risiko einer Darmkrebserkrankung durch regelmäßige körperliche Bewegung erheblich gesenkt werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass sportlich aktive Menschen eine gesündere und bessere Verdauung aufweisen als körperlich träge Menschen. Die Nahrungsbestandteile verweilen somit weniger lange im Verdauungsapparat, was sich positiv auf die Darmgesundheit auswirkt.

Auch zum Thema Brustkrebs und Sport gibt es ähnlich positive Ergebnisse: Sport schützt vor Übergewicht und kann dazu beitragen, dass die erste Regelblutung nicht zu früh beginnt. Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, kann auf diese Weise erheblich gesenkt werden.

Auch das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, könnte durch eine regelmäßige sportliche Aktivität gesenkt werden, da der Atmungsapparat auf diese Weise besser durchlüftet wird. Dieser positive Effekt verstärkt sich noch zusätzlich aufgrund der Tatsache, dass Sportler in der Regel nicht oder nur gelegentlich Zigaretten konsumieren.

Wer aktive Krebsprävention durch Sport betreiben möchte, sollte seinen Körper mindestens zwei Stunden pro Woche durch Ausdauersport – beispielsweise in Form von Walking, Schwimmen oder Radfahren – trainieren.
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Beauty und ästhetische Medizin

Tun Sie auch Ihren Füßen zwischendurch etwas Gutes!
Unsere Füße haben eine große Last zu tragen und verdienen deshalb eine besondere Pflege. Doch die meisten Deutschen sind Fußpflegemuffel. Dabei kann eine angemessene Fußpflege so einfach sein und muss nicht viel Zeit in Anspruch nehmen. Bereits eine halbe Stunde Extrakur können in folgender Reihenfolge Wunder wirken.

Fünf-Minuten-Fußbad
Baden Sie Ihre Füße in einem Bad mit rückfettenden Zusätzen, um die Haut weicher zu machen. Aromatische Öle, beispielsweise aus Fichte und Eukalyptus, erzielen eine verbesserte Durchblutung und Muskelauflockerung.

Entfernung der Hornhaut
Verschönern Sie Ihr Fußbild, indem Sie die Hornhaut mit Hilfe einer Feile oder eines Bimssteins entfernen. Gehen Sie dabei vorsichtig vor, um blutige Stellen zu vermeiden. Im Anschluss hilft das Auftragen von Fußcremes dabei, eine sanfte Haut zu erhalten, da diese aufgrund mangelnder Talgdrüsen dazu nicht selbst in der Lage ist. Kühlende Inhaltsstoffe tun Ihren Füßen dabei besonders gut. Blasen oder Hühneraugen brauchen eine besondere Pflege durch spezielle Mittel aus der Apotheke.
Bitte beachten Sie: Bei stark verhornter oder nur langsam verheilender Haut an den Füßen sollte ein Fachmann aufgesucht werden, um unter anderem mögliche Fußkrankheiten auszuschließen. Ein Experte sollte ebenfalls von Diabetikern und Betroffenen mit Durchblutungsstörungen zu Rate gezogen werden.

Neuer Schliff für die Nägel
Schneiden Sie Ihre Fußnägel regelmäßig. Dabei ist darauf zu achten dass die Nägel weder rund noch zu kurz geschnitten werden, um Entzündungen und Wunden vorzubeugen. Anschließendes Feilen macht die Nägel weniger rissig und verleiht ihnen ein schöneres Aussehen.

Erholsame Fußmassage
Geben Sie Ihren Füßen zusätzliche Streicheleinheiten in Form einer Fußmassage mit einem angenehm duftenden Pflegeöl. Schon eine fünfminütige Massage kann Wunder wirken.

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Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Haut – Haare – Nägel Schnelle Entspannung dank Yantramatte Ein neues sogenanntes Lifestyle-Produkt findet immer mehr Anhänger: Eine weiche Matte aus Schaumstoff, die weiße Kunststoffkreise aufweist, die jeweils mit 42 Spitzen bestückt sind. Die zusammenrollbare pieksende Matte erinnert ein wenig an ein Handwerkzeug der Fakire.
Sobald man sich mit dem ganzen Körper auf die Matte legt, erfährt man ein angenehmes Gefühl auf dem Rücken, der durch den Druck der Spitzen verursacht wird. Denn diese fördern die Durchblutung des Rückens, und ein wohliges warmes Gefühl entsteht. Am Ende der Behandlung ist man herrlich entspannt.

Die Funktion der Yantramatte basiert auf dem Prinzip der Akupressur aus der Traditionellen Chinesischen Medizin. Dabei wird angenommen, dass die Lebensenergie Qi in gewissen Kanälen, den Meridianen, durch unseren Körper fließt. Dabei werden viele Akupressurpunkte durchkreuzt, die wiederum enge Verbindungen mit unseren Organen eingehen, und somit auf den gesamten Körper Einfluss ausüben können. Legt man sich also auf die Yantramatte, so werden viele Akupressurpunkte berührt, was sich positiv auf das Qi auswirkt.

Die Yantramatte ist praktisch in der Handhabung, da sie jederzeit – ob im Bett vor dem Schlafengehen oder im Büro – eingesetzt werden kann. Sie zeichnet sich durch ihre hohe Wirksamkeit zur Entspannung aus und ist somit vor allem für Menschen ideal, die nach einer einfachen Methode suchen, um sich zwischendurch dem Alltagsstress zu entziehen.
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Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Spezielle Therapiemaßnahmen Vitalstoffe und Ernährung

Calcium während der Schwangerschaft könnte zur Vorbeugung späterer Zahnkaries des Kindes geeignet seinWissenschaftler untersuchten in einer Studie, ob die zusätzliche Calciumeinnahme während der Schwangerschaft die Zahngesundheit des Kindes beeinflussen kann.
An der Studie nahmen 195 Kinder im Alter von 12 Jahren teil, deren Mütter während der Schwangerschaft eine Calciumergänzung oder ein Scheinmedikament einnahmen. In einer zahnärztlichen Untersuchung wurde pro Kind die Anzahl an kariösen, gefüllten oder fehlenden Zähnen festgehalten.

Ergebnisse
Von den 195 Kindern stammten 98 Kinder von Müttern mit Calciumeinnahme und 97 Kinder von Müttern ohne zusätzliche Calciumzufuhr.
Von den Kindern, deren Mütter Calcium einnahmen, wiesen zu 63,3 % mindestens einen behandelten oder fehlenden Zahn auf. Im Vergleich hierzu wiesen Kinder, deren Mütter ein Scheinmedikament erhielten, zu 86,6 % mindestens einen behandelten oder fehlenden Zahn auf.
Kinder, deren Mütter Calcium erhielten, wiesen ein um 27 % geringeres Risiko eines behandelten oder fehlenden Zahns auf.

Zusammenfassung
Die zusätzliche Aufnahme von Calcium (z.B. durch Nahrungsergänzungsmitteln) während der Schwangerschaft kann das Auftreten von Karies bei Kindern herabsetzen und so die Zahngesundheit der Kinder im späteren Lebensalter positiv beeinflussen.

Hinweis zum Versorgungszustand von Calcium (Nationale Verzehrstudie II 2008)
In der Altersgruppe vom 19. – 80. LJ erreichen nur 35 – 48 % der Frauen und nur 39 – 67 % Männer die Zufuhr-Empfehlung, wobei die Zufuhr im Alter schlechter wird. Den am schlechtesten versorgten Männern und Frauen fehlen circa 500 mg Calcium pro Tag.
(DGE-Empfehlung 1.000 mg/Tag)

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Omega-3-Fettsäuren könnten zur Vorbeugung der Parodontitis geeignet seinDie Parodontitis ist eine häufig vorkommende chronische Entzündung. Bei der Parodontitis ist der gesamte Zahnhalteapparat entzündet (Kieferknochen, Zahnfleisch, Zahnhals, Wurzelzement und Wurzelhaut). Die Erkrankung beginnt häufig mit einer Zahnfleischentzündung und führt unbehandelt fast immer zu einem Verlust der Zähne.
Obwohl mehrfach ungesättigte Fettsäuren entzündungshemmend wirksam sind, ist unklar, ob sie zur Vorbeugung oder Behandlung der Parodontitis geeignet sind.
Wissenschaftler untersuchten in einer Studie, ob die Aufnahme ungesättigter Fettsäuren einen Einfluss auf das Auftreten einer Parodontitis hat.
Sie analysierten die Daten von 9.182 Erwachsenen, die an einer breit angelegten Studie zwischen 1999 und 2004 teilgenommen hatten.
Als Parodontitis definierten die Wissenschaftler eine Zahntaschentiefe über 4 mm und ein Zahnfleischrückgang über 3 mm. Das Auftreten einer Parodontitis wurde mit der Zufuhr von Docosahexaensäure (DHA), Eicosapentaensäure (EPA) und Linolensäure verglichen.

Ergebnisse
Insgesamt zeigte sich bei 8,2 % der Studienteilnehmer eine Parodontitis.
Bei Teilnehmern mit dem höchsten Verzehr an Docosahexaensäure war das Parodontitis-Risiko um 22 % verringert.
Für Eicosapentaensäure zeigte sich eine Verringerung des Parodontitis-Risikos um 15 % und für Linolensäure um 14 %.

Zusammenfassung
Eine höhere Aufnahme an Omega-3-Fettsäuren aus Fischöl (z.B. durch Nahrungsergänzungsmittel), insbesondere Docosahexaensäure, kann einer Parodontitis vorbeugen. Die Aufnahme von Omega-3-Fettsäuren ist im Vergleich zu einer Antibiotika-Therapie eine kostengünstigere und sicherere Alternative, einer Parodontitis vorzubeugen.

Hinweise zum Versorgungszustand von Omega-3-Fettsäuren
Die Versorgungssituation von Erwachsenen mit langkettigen Omega-3-Fettsäuren (Summe aus EPA und DHA) unterscheidet sich nach Alter und Geschlecht. Frauen weisen je nach Altersklasse mittlere Zufuhrwerte von 105 mg bis 240 mg auf. Männer erreichen mittlere Zufuhrwerte von 110 mg bis 450 mg. Bei beiden Geschlechtern ist die Versorgung in jungen Jahren am schlechtesten und wird mit zunehmendem Alter besser.

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Anti-Aging – Alt werden, jung bleiben

„Erhöhter Cholesterinspiegel“ – was bedeutet das eigentlich?
Nach den Feiertagen zum Jahreswechsel wird sich der eine oder andere sicherlich wieder mehr Gedanken um seinen Cholesterinwert machen müssen, weil er den reichhaltigen Mahlzeiten und süßen Naschereien der letzten Wochen nicht widerstehen konnte. In diesem Zusammenhang kommt die Frage nach der Bedeutung des Cholesterin-Wertes häufig wieder auf.

Die folgenden Angaben informieren Sie über diesen wichtigen Stoff, der permanent in unserem Blutkreislauf durch unseren Körper transportiert wird.
Cholesterin gelangt auf zwei Wegen in den Blutkreislauf. Zum einen stellt die Leber Cholesterin her, zum anderen wird es über die tägliche Nahrung aufgenommen. Da Fette wie das Cholesterin im Blut nicht löslich sind und normalerweise nicht im Blut transportiert werden können, müssen sie zum Transport durch den Körper an Eiweiße gebunden werden. Auf diese Weise entstehen Verbindungen aus Eiweißen und Fetten – die Lipoproteine.
Der Cholesterin-Spiegel setzt sich zusammen aus dem HDL-Cholesterin – „high density lipoprotein“ – und dem LDL-Cholesterin – „low density lipoprotein“.
Das HDL-Cholesterin wird als das „gute“ Cholesterin bezeichnet, wohingegen LDL-Cholesterin für atherosklerotische Ablagerungen verantwortlich gemacht wird und als „schlechtes“ Cholesterin gilt. Das HDL-Cholesterin ist in der Lage, Cholesterin aus den Gefäßen – auch aus bereits bestehenden Ablagerungen – aufzunehmen und zurück zur Leber zu transportieren.
Ganz anders wirkt das LDL-Cholesterin. Es transportiert das Cholesterin von der Leber zu den einzelnen Geweben des Körpers. Überschüssiges Cholesterin, welches der Körper nicht benötigt, wird dabei an den Gefäßwänden abgelagert.

Die Gesamt-Cholesterin-Konzentration – also der im Volksmund bekannte Cholesterin-Wert beziehungsweise –Spiegel – kann mittels einer labordiagnostischen Untersuchung aus Ihrer Blutprobe ermittelt werden. Zur Blutentnahme müssen Sie nüchtern erscheinen, das bedeutet 12 Stunden ohne Nahrungsaufnahme. Es werden das Gesamt-Cholesterin, das LDL-Cholesterin und das HDL-Cholesterin bestimmt.

Die Werte zum Gesamt-Cholesterin geben folgende Auskunft bezüglich Ihres Gesundheitszustandes:
Gesunder Wert: bis 200 mg/dl (5,2 mmol/l)
Mäßiges Gesundheitsrisiko: 200 – 250 mg/dl (5,2 – 6,5 mmol/l)
Hohes Gesundheitsrisiko ab 250 mg/dl (6,5 mmol/l)

Die Vorhersagekraft des Gesamt-Cholesterinwertes bezüglich des koronaren Risikos ist allerdings gering. Wichtiger ist die Beurteilung der Einzelfraktionen LDL und HDL.

Die Werte zum LDL-Cholesterin geben folgende Auskunft:

Normal LDL bis 155 mg/dl (4 mmol/l)
Mäßiges Risiko LDL 155 – 190 mg/dl (4 – 4,9 mmol/l)
Hohes Risiko LDL >190 mg/dl (>4,9 mmol/l)

Je höher der LDL-Wert, desto höher ist das Atherosklerose-Risiko und Morbus Alzheimer-Risiko!

Die Werte zum HDL-Cholesterin geben folgende Auskunft:
* Männer HDL 35 – 55 mg/dl (0,9 – 1,4 mmol/l)
* Frauen HDL 45 – 65 mg/dl (1,2 – 1,7 mmol/l)

Je geringer der HDL-Wert, desto höher ist Ihr Atherosklerose-Risiko!

Der LDL/HDL-Quotient, d. h. LDL geteilt durch HDL, ist ein sehr guter Risikoindikator.
Ideal ist ein LDL/HDL-Quotient unter 3. Ein erhöhtes Atheroskleroserisiko liegt bei einem Quotienten über 4 vor.

Als Hypercholesterinämie bezeichnet man das Vorhandensein von erhöhten Cholesterin-Konzentrationen im Blut.
Ein erhöhter Cholesterinspiegel ist einer der wichtigsten Risikofaktoren für die Atherosklerose – Arterienverkalkung. Dies wiederum führt zu einem deutlich erhöhten Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall (Apoplex).

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Experten beantworten Ihre Fragen zum Thema Ernährung – Diäten – Ernährungsmedizin Erhöht eine Schuppenflechte das Risiko für Herzerkrankungen? Betroffene einer Schuppenflechte, der so genannten Psoriasis, leiden sehr viel häufiger am metabolischen Syndrom als Gesunde. Dies ist das Ergebnis einer isländischen Studie, so berichtet die Fachzeitschrift „Archives of Dermatology“.
Bei der Schuppenflechte handelt es sich um eine chronische Erkrankung der Haut, bei der sich vermehrt Hautschuppen bilden. Auch Schleimhäute, Nägel oder Gelenke können daran beteiligt sein.

An der Untersuchung nahmen ca. 6.500 Menschen mit dem durchschnittlichen Alter von 39 Jahren teil. Die Männer und Frauen hatten einen durchschnittlichen Body Mass Index (BMI) von 28 %. Beinahe die Hälfte der Betroffenen einer Schuppenflechte zeigten auch Hinweise auf das unerwünschte metabolische Syndrom. Bei den Gesunden hingegen litten nur etwa 20 % darunter. In den meisten Fällen des metabolischen Syndroms wiesen die erkrankten Personen zu viel Bauchfett, einen überhöhten Triglyzerid-Spiegel oder einen erhöhten HDL-Cholesterin-Spiegel auf. Das sind die Faktoren, die das Krankheitsrisiko eindeutig erhöhen.

Wertet man das Ergebnis der Studie aus, so sollte der Schluss gezogen werden, dass Betroffene einer Schuppenflechte unbedingt auf ein möglicherweise vorhandenes metabolisches Syndrom untersucht werden müssen, um das Risiko für Herzerkrankungen frühzeitig einzudämmen.

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Mit herzlichem Gruß

Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen bereits im Kindes- und Jugendalter


Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen Bereits im Kindes- und Jugendalter sind gefäßprotektive Maßnahmen wirksam. Findet sich in einer Familie eine Häufung kardiovaskulärer Ereignisse, sollte an das Vorliegen einer genetischen Erkrankung, an deren Ende das kardiovaskuläre Ereignis steht, gedacht werden. Die Entstehung bzw. das Fortschreiten der Atherosklerose im Kindesalter kann nachweislich gehemmt oder sogar verhindert werden.

Es ist heute durch wissenschaftliche Untersuchungen klar erwiesen, dass Atherosklerose bereits im Kindes- und Jugendalter beginnt und dass dieser Prozess von seiner frühesten Phase an mit dem Vorhandensein und der Intensität von bekannten kardiovaskulären Risikofaktoren korreliert (Tabelle 1). Von diesen in der Tabelle aufgelisteten Faktoren ist für die ersten neun der Beweis erbracht, dass Atherosklerose bereits im Kindesalter beginnt, und dass frühzeitig entstehende Atherosklerose mit der Anwesenheit und der Intensität dieser Risikofaktoren assoziiert ist.
Ereignisse, die durch atherosklerotische Gefäßprozesse verursacht werden, wie Herzinfarkt, Schlaganfall, periphere Arterienerkrankung oder geplatztes Aortenaneurysma sind die Kulmination eines lebenslangen Prozesses. Pathologisch anatomisch beginnt der Prozess mit der Einlagerung abnormer Lipide in der Gefäßwand; dies ist ein reversibler Zustand, der zu einem fortgeschrittenen Stadium weiterschreiten kann, z. B. mit einem Kern von extrazellulären Lipiden, der von einer fibromuskulären Schicht und thrombotischen Veränderungen umgeben ist und bis zum Gefäßeinriss oder zum akuten ischämischen Syndrom führen kann. Während fortgeschrittene Stadien der Atherosklerose und damit im Zusammenhang stehende klinische Events fast ausschließlich bei Erwachsenen beobachtet werden, ist heute evident, dass die initialen Phasen dieses chronischen Prozesses bereits im Kindesalter mit den ersten Veränderungen bereits im Fetus beobachtet werden.
Evidenz für die Pathologie bei Kindern und Jugendlichen In der PDAY-Study und der Bogalusa-Heart-Study konnte klar gezeigt werden, dass präatherosklerotische, aber auch weiter fortgeschrittene Läsionen bei Kindern und jungen Erwachsenen, die durch Unfälle verstorben sind, bereits vorhanden sind.
In der Bogalusa-Heart-Study konnte ein hochsignifikanter Zusammenhang zwischen der Entstehung dieser atherosklerotischen Läsionen und der Anwesenheit und Intensität von Risikofaktoren nachgewiesen werden:
In der PDAY-Study konnte eine hohe Korrelation zwischen dem Ausmaß der atherosklerotischen Läsionen, dem Alter, dem NON-HDL-Cholesterin, dem HDL-Cholesterin, der Hypertension, dem Nikotinkonsum (gemessen an der Thiozyanat-Konzentration), dem Diabetes mellitus und bei Männern dem Übergewicht festgestellt werden. Neue Parameter wie die Intima-Media-Dicke an der Arteria carotis (ciMT), die endotheliale Dysfunktion und die vergrößerte Linksventrikelmasse wurden in derartige Untersuchungen einbezogen.
Familiäre Hypercholesterinämie Bei Kindern mit familiärer Hypercholesterinämie konnte bereits eine abnorme Konzentration von Kalzium in den Koronararterien, eine erhöhte Intima-Media-Dicke und eine gestörte endotheliale Funktion gezeigt werden. Kinder mit Hypertension haben ebenso eine erhöhte IMT und eine erhöhte Linksventrikelmasse. Kinder und junge Erwachsene mit einer Familienanamnese eines Herzinfarktes haben eine erhöhte IMT, ein höheres Vorkommen von koronarem Kalzium und eine gestörte endotheliale Dysfunktion. In vielen Studien konnte gezeigt werden, dass Risikofaktoren, die bei Kindern und Jugendlichen bestimmt werden, bessere Prädiktoren der Atherosklerose sind als beim Erwachsenen, die zum Zeitpunkt einer fortgeschrittenen (subklinischen) Atherosklerose bestimmt werden.
Bei Kindern mit homozygoter familiärer Hypercholesterinämie, bei denen LDL-Cholesterin meist 800 mg/dl überschreitet, beginnt die Atherosklerose bereits in der Kindheit, und koronare Ereignisse können bereits in der ersten Dekade zum Tode führen.
Bei Kindern mit heterozygoter Hypercholesterinämie, bei denen LDL meist 160 mg und Gesamtcholesterin 200 mg/dl überschreitet, erleiden 50 Prozent der Männer und 25 Prozent der Frauen klinisch manifeste Koronargefäßerkrankungen im Alter von 50 Jahren.
Die Beziehung der gegenwärtigen Adipositas-Epidemie zu künftigen kardiovaskulären Erkrankungen und zu Diabetes wird von relevanten Wissenschaftlern als die wichtigste Herausforderung einer „Public Health“ der gegenwärtigen Gesellschaft angesehen, insbesondere deshalb, weil nicht nur in den USA, sondern auch in Europa zwischen 20 und 30 Prozent der pädiatrischen Bevölkerung übergewichtig bzw. adipös sind.
Prävention muss im Kindes- und Jugendalter beginnen Die Rationale für Guidelines wird von folgenden Faktoren abgeleitet:
•Atherosklerose, Vorläufer der kardiovaskulären Morbidität im späteren Leben, beginnt beim Kind/Jugendlichen.
•Risikofaktoren für die Entwicklung von Atherosklerose können im Kindesalter identifiziert werden.
•Risikofaktoren persistieren („Tracking-Phänomen“) vom Kindesalter ins Erwachsenenalter.
•Interventionen für das Management von identifizierten Risikofaktoren sind möglich.
Selektives Screening: Schon 1992 hat das Cholesterol-Education-Programm in den USA das Screening für erhöhte Cholesterinlevel bei Kindern mit einer Familienanamnese von frühzeitiger kardiovaskulärer Erkrankung und/oder erhöhter Totalcholesterinkonzentration empfohlen. Die Normwerte sind in Tabelle 2 zusammengefasst.
Primordiale Prävention: Sie versucht die Akquisition von Risikofaktoren durch Optimierung der kardiovaskulären Risikofaktoren für alle Menschen, beginnend im Kindesalter. Primäre Prävention erfordert ein Screening, um Kinder mit einem erhöhten Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen zu erfassen.
In der Literatur empfohlene Strategien •Routine-Messung von Größe und Gewicht, beginnend im Säuglingsalter mit Berechnung des BMI ab dem 2. Lebensjahr, um Wachstumstrends zu erfassen.
•Jährliche Bestimmung des Blutdrucks vom dritten Lebensjahr an.
•Universelles Screening für Lipidanomalitäten mit einem Test für Cholesterin und non-HDL-Cholesterin im Alter von zehn Jahren.
Schlussfolgerungen internationaler Studien Eine positive Familienanamnese für frühzeitige koronare Gefäßerkrankung sollte bereits bei Kindern zur Identifizierung von Risikofaktoren für fortgeschrittene Atherosklerose und für das Vorliegen von abnormen Risikoprofilen führen (Grad B).
Die Risikoanamnese wird folgendermaßen definiert:
Ein Elternteil/Geschwister mit einer Anamnese einer behandelten Angina pectoris, einem Herzinfarkt, einer percutanen Koronarkatheterintervention oder Bypass-Operation vor dem 55. Lebensjahr bei Männern oder 65. Lebensjahr bei Frauen.
Die Anamnese sollte sich aber auch auf Großeltern, Tanten und Onkel ausdehnen.
Die Identifizierung einer positiven Familienanamnese für kardiovaskuläre Erkrankungen oder kardiovaskuläre Risikofaktoren sollte zu einer Evaluierung aller Familienmitglieder, insbesondere der Eltern, auf das Vorliegen von kardiovaskulären Risikofaktoren führen (Grad B).
Aufklärung und Information über die Bedeutung einer kompletten Familien-/Gesundheitsinformation sollte Teil einer Routinebetreuung von Kindern und Jugendlichen sein. Da genetische Zusammenhänge für bestimmte Erkrankungen zunehmend bekannt sind und verstanden werden, können familienanamnestische Angaben in Relation zu spezifischen und genetischen Defekten (LDL-Rezeptor-Defekt, Apo-B-100-Defekt, PCSK-9-Defekt, etc.) wichtige neue Kenntnisse über den atherosklerotischen Prozess ergeben.
Dietary Guidelines für gesunde Kinder (Evidenz-basiert): •Förderung des Verzehrs von verschiedenen Obstsorten, Gemüsesorten, Vollkornprodukten und fettfreier oder fettarmer Milch und Milchprodukten.
•Bevorzugung von Fisch, magerem Fleisch, Geflügel, Bohnen, Eiern und Nüssen
•Senkung des Verzehrs von gesättigten Fetten, Transfetten, Cholesterin, Natrium und freiem Zucker.
Balancierte Energiezufuhr in Relation zum Energieverbrauch, diesbezüglich existieren neue Guidelines der NRH-Panels, die für weibliche Kinder im Alter zwischen vier und acht Jahren mit mittlerer physischer Aktivität 400-1600 kcal angeben. Für das Alter von 14 bis 18 Jahren 2000 kcal. Für männliche Kinder und Jugendliche im Alter zwischen vier und acht Jahren werden ebenso 1400-1600 kcal, für 14- bis 18-Jährige mit mittlerer körperlicher Aktivität 2400-2800 kcal veranschlagt.

Der Originalartikel inklusive Literaturquellen ist nachzulesen in der Pädiatrie & Pädologie 3/2010.
© Springer-Verlag, Wien
Risikofaktoren
• Familienanamnese
• Alter
• Geschlecht
• Ernährung
• Körperliche Inaktivität
• Nikotinkonsum
• Blutdruck
• Lipide
• Übergewicht
• Adipositas
• Diabetes mellitus
• Prädisponierende Faktoren
• Metabolisches Syndrom
• Entzündungsparameter
• Perinatale Faktoren
Tabelle 1
Normwerte für Lipide im Kindes- und Jugendalter
Normal Verdächtig Erhöht
Gesamtcholesterin 200mg/dl
LDL-Cholesterin 130mg/dl
TG > 100mg/dl
HDL-Cholesterin 130-150 mg/dl), am besten durch einen Gen-Test. Die Behandlung beginnt schon im Kindesalter (wenn nötig auch mit Medikamenten). Es gibt sehr gute Hinweise dafür, dass die Entstehung bzw. das Fortschreiten der Atherosklerose, die bereits im Kindesalter nachweisbar ist, gehemmt bzw. verhindert werden kann. Weiter Risikofaktoren, wie Hypertonie, Übergewicht, körperliche Inaktivität, sollen ebenso bereits im Kindesalter genau beobachtet und, wenn möglich, vermieden bzw. mit erfolgreichen Methoden bekämpft werden.
Von Prof. Dr. Kurt Widhalm , Ärzte Woche 1 /2011
© 2011 Springer-Verlag GmbH, Impressum Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare abgegeben.
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Länger schlafen schützt die Herzkranzgefäße
Interview: Atherosklerose schon durch geringste Bleibelastungen
Patienten mit hohem kardiovaskulärem Risiko
Cross Risk bei Schlaganfallpatienten
Erhöhtes Lipoprotein(a) schädigt Gefäße

Bildgebende Diagnostik bei Nacken- oder Kreuzschmerzen


Bei welchen Befunden eine bildgebende Diagnostik indiziert ist…

Bei Nacken- oder Kreuzschmerzen kann die Bildgebung ausgeprägte pathologische Befunde liefern, deren klinische Relevanz aber oft unklar ist. Ärzte der Klinikk for bildediagnostikk im St. Olavs hospital in Trondheim (Norwegen) haben nun einen Review zur Bedeutung der Bildgebung bei diesen Schmerzlokalisationen unternommen. Der Review basiert auf den norwegischen Leitlinien zu Kreuzschmerzen, früheren systematischen Reviews und einschlägigen randomisierten Studien.

Die Routinebildgebung bei Nacken- oder Kreuzschmerzen führte zu keiner belegbaren Verbesserung des klinischen Krankheitsbildes der Patienten. Sie wird daher nicht empfohlen. Nach der vorliegenden Evidenz ist eine bildgebende Diagnostik nur dann indiziert, wenn der Verdacht auf eine schwerwiegende Schmerzursache besteht oder wenn die Schmerzen nach 4-6 Wochen unverändert anhalten.

Die Magnetresonanztomographie (MRT) hat die höchste Sensitivität zum Nachweis der wichtigsten Störungen im Nacken- und Rückenbereich. Allerdings finden sich degenerative Veränderungen der Wirbel und Bandscheiben (sogar Bandscheiben-Hernien) nicht selten auch bei asymptomatischen Personen und haben meistens nur eine unsichere Beziehung zu den Schmerzen. MRT-Befunde im Knochenmark (Veränderungen nach Modic wie Ödem, Fettmark, Sklerose) kommen bei Patienten mit Kreuzschmerzen gehäuft vor, ihre diagnostische und therapeutische Relevanz ist aber unklar.

Fazit: Bei Nacken- oder Kreuzschmerzen ist eine Bildgebung bei einem Verdacht auf schwerwiegende Veränderungen oder bei ausbleibender Besserung nach 4-6 Wochen indiziert. Der alleinige Nachweis degenerativer Veränderung erklärt nur selten die Symptomatik und beeinflusst die Behandlung kaum.

Kvistad KA, Espeland A. [Diagnostic imaging in neck and low back pain]. Tidsskr Nor Laegeforen 2010;130:2256-9

GKV-Spitzenverband Das ändert sich in 2011


– Der GKV-Spitzenverband hat Neuerungen in der Gesundheitspolitik in einer kurzen Broschüre zusammengestellt. Die sollten Sie haben.

Beitragssatzveränderungen, neue Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Einkommensgrenzen und vieles mehr hat der GKV-Spitzenverband in einem so genannten Faktenblatt übersichtlich zusammengestellt.
Die zehnseitige Publikation stellt zu verschiedenen Stichpunkten die Regelungen 2010 und die künftigen Regelungen 2011 kurz vor. Unter dem Stichpunkt „Zusatzbeitrag 2011“ heißt es da zum Beispiel: „Die Belastungsgrenze liegt bei zwei Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Für den Sozialausgleich ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag entscheidend, nicht der konkrete Zusatzbeitrag der Kasse.“ Der Ausgleich erfolge für die meisten Arbeitnehmer über dessen Arbeitgeber, für Rentner über die Deutsche Rentenversicherung, für Selbstständige und sonstige freiwillig Versicherte in der Regel über die Krankenkasse.
A&W-Tipp
Die zehnseitige Broschüre stellt die Neuerungen 2011 prägnant und knapp dar, zum Teil mit Hilfe von Tabellen und Grafiken. Laden Sie sich das Faktenblatt „Neuregelungen zum 1. Januar 2011“ kostenlos herunter.